GESCHAFFT :-)
Das Volksbegehren hat 101.652 Unterstützungserklärungen
und kommt somit ins Parlament.
Vielen herzlichen Dank an alle,
die dazu beigetragen haben.
Am 2.7.2024 wurde das COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren im Verfassungsausschuß des Paralaments in Wien behandelt.
Ausführliche => Stellungnahme
vom 3.7.2024 vom Bevollmächtigten Mag. Robert Marschall.
Parlament => Video
von der Verfassungsausschußsitzung vom 2.7.2024
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Text: Das "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden
zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen
wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden
zurückbezahlt. Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden
Beschwerdeführern die Strafe erlassen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll nun die Rückzahlung
ALLER verhängten Corona- bzw. COVID-Strafen - auch wegen eines eventuellen
Verstoßes gegen die Impfpflicht - beschließen.
Begründung:
1.
Seit Anfang März 2020 gibt es Corona / COVID in Österreich.
2.
Was die Politik aus Corona / COVID macht, ist ein Irrsinn.
3. Was bisher alles
bestraft wurde:
4.
Jetzt kommt die Impfplicht mit bis zu 3.600 Euro Strafandrohung!
5. Was tun?
.....
Sogar Schulen wurden schon geschlossen und der frühere Gesundheitsminister, Anschober (Grüne), sprach allen Ernstes die Empfehlung aus, dass man sogar Sex, zuhause und mit dem Partner möglichst nur mit Mund-Nasen-Schutzmaske haben möge! Folglich wurde in Österreich, übrigens als erstes und einziges EU-Land, die allgemeine Corona-Impfpflicht (=Impfzwang) verhängt.
Die Impfpflicht wurde zunächst eingeführt, dann verschoben und schließlich - unter anderem dank dreier Anti-Impfpflicht-Volksbegehren und unzähliger Demonstrationen in ganz Österreich - wieder abgeschafft.
In Niederösterreich will man die verfassungswidrigen Corona-Strafen - laut der neuen ÖVP-FPÖ-Landesregierung - an die Betroffenen in NÖ zurückzahlen. Die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sieht aber weder als Juristin, noch als Verfassungsministerin eine Möglichkeit, die Rückzahlungen auf Bundesebene umzusetzen („geht sich nicht aus“).
Die Regierung verbreitet Angst und Schrecken im Volk.
Das Kalkül der Regierungskoalition ist einfach: Wenn die Leute
irrsinnig viel Angst haben, dann werden sie sich irgendwann breitschlagen
lassen und sich impfen lassen. Schon alleine wegen des Drucks und der Diskriminierungen
entstehen im Volk psychische Krankheiten wie z.B. Depressionen und Vereinsamung,
bis hin zu Selbstmorden. Die Leute halten das einfach nicht mehr aus. Der
Regierung scheint das egal zu sein. Doch es mehren sich die Anzeichen,
dass dies vielleicht sogar von der Koalition gewollt ist.
Vielleicht dreht sich auch ein ganz großes Korruptionskarussell,
bei dem zuerst Politiker Steuergeld - mit wahnwitzigen Begründungen
- an die Pharmafirmen schleusen und anschließend Rückzahlungen
auf´s Privatkonto erhalten oder nachher lukrative Jobs bekommen.
Ein prominenter Fall in der EU ist bereits bekannt.
.
Die Strafen lagen bisher bei bis zu 500 Euro.
Viele Bürger haben berufen und gewonnen. Sie brauchten keine Strafe
bezahlen.
(Diese Berufungen gegen Strafbescheide waren und sind klarerweise Big-Business
für Rechtsanwälte, wenn sie beigezogen werden. Nahm man sich
keinen Anwalt und hatte vielleicht auch keine Zeugen, so war man der Willkür
der Richter voll ausgesetzt, was zum Teil unglaubliche Ausmaße angenommen
hatte.)
In Summe gab es in Österreich im Jahr 2021 ca. 25.000 Verwaltungsanzeigen,
200 Personen wurden nach dem Verwaltungsstrafgesetz und weitere 200 Personen
nach der Strafprozessordnung festgenommen.
Qu.: Pressekonferenz von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am
15.2.2022.
Über 28 COVID-Verordnungen wurden bereits vom Verfassungsgerichtshof
aufgehoben.
.
Damit ergäbe sich eine Verpflichtung zur Covid-19-Mehrfach-Impfung.
Das Gesetz sollte laut ÖVP und GRÜNE (unter Mitwirkung von
SPÖ und NEOS)
ab 1. Feb. 2022 für alle Personen (somit für Inländer,
EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländer) ab dem 18. Lebensjahr -
mit einem Wohnsitz in Österreich - gelten.
Wer sich aus den verschiedensten Gründen nicht gegen COVID "impfen"
lassen wollte, sollte nach § 7 (1) COVID-19-Impfpflichtgesetz eine
Verwaltungsstrafe mit bis zu 3600 € zahlen müssen und das nicht
nur 1 Mal, sondern, gemäß von dieser Regierung geplanten Überprüfungen
zu vierteljährlich festgelegten Stichtagen, sogar bis zu 4 Mal !!!
Österreich war das erste Land in der EU, das eine COVID-Impfpflicht
eingeführt hat.
.
Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückbezahlt. Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden Beschwerdeführern die Strafe erlassen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll nun - dem Beispiel der aktuellen ÖVP-FPÖ-Landesregierung in Niederösterreich folgend - die Rückzahlung ALLER verhängten Corona- bzw. COVID-Strafen beschließen.
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Laufzeit:
Einleitungsphase: 14.1.2022 - 23.6.2023;
Eintragungswoche:
Sie fand von 6. - 13. Nov. 2023 statt.
Endergebnis (Mo. 13.11.2023 um 20:00 Uhr):
101.652
Unterstützer
Kontakt:
E-mail: info@volksbegehren-oesterreich.at
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Entscheidungsgründe:
... 4. In seiner gegen dieses Straferkenntnis fristgerecht erhobenen
Beschwerde bringt der Beschwerdeführer erneut vor, dass er zwar am
24.1.2022 am angegebenen Tatort gewesen sei, jedoch den Mindestabstand
zu anderen Personen eingehalten habe.
Beweiswürdigung:
Demgegenüber lässt sich dem gesamten Akteninhalt, insbesondere
der Anzeige vom 7.2.2021 der LPD Wien, nicht entnehmen, zu welchen konkreten
Personen der Beschwerdeführer den Mindestabstand von einem Meter nicht
eingehalten hätte. Der Meldungsleger, welcher die Anzeige vom 7.2.2021
verfasste, hielt zudem ausdrücklich fest, dass er keine eigenen Wahrnehmungen
zu dem Vorfall hatte.
Rechtsgrundlagen:
2. COVID-19-NotMV
§2 (1) Beim Betreten öffentlicher
Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt
leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und
der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die
Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der
Gefahr eine Doppelbestrafung. ... Vor diesem Hintergrund entspricht die
gegen den Beschwerdeführer erhobene Tatanlastung einer Übertretung
des § 2 Abs. 1 der 2. CODIV-19-Notmaßnahmenverordnung nicht
den Anforderungen des §44a VStG.
Jene haushaltsfremden Personen, zu welchen der
Beschwerdeführer den geforderten Mindestabstand von einem Meter nicht
eingehalten haben soll, wurde in keiner Art und Weise näher bezeichnet.
... Im Verfahren war es nicht mehr möglich, jene Personen, zu welchen
der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Mindestabstand von einem
Meter am 24.1.2021 nicht eingehalten haben soll, zu eruieren. Daher ist
das Verfahren gegen den Beschwerdeführer gemäß §45
Abs.1 Z1 erster Fall VStG einzustellen.
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Landesverwaltungsgericht-NÖ: "Spaziergang" oder "Versammlung"?
31.
März 2023 - Robert Marschall hat sich am 26.2.2021 mit Freunden zum
Spaziergang getroffen. Dafür setzte es eine Verwaltungsstrafe, wogegen
der Beschuldigte Berufung eingelegt hat. Eine fünfstündige Verhandlung
(!) darüber hat - mehr als 2 Jahre später - am 31.3.2023 vor
dem Landesverwaltungsgericht St. Pölten stattgefunden.
Beim gegenständlichen Ereignis waren am 26.2.2021 in Mödling
(NÖ)
15 Spaziergänger und 13 Polizisten - diese waren teils
verdeckt - anwesend. Innenminister war damals Karl Nehammer (ÖVP),
der einen Monat zuvor ein härteres Vorgehen gegen Corona-Maskensünder
angekündigt hatte. (Siehe Artikel der Wiener
Zeitung vom 13.1.2021.)
Die Verhandlung:
Gleich vorweg: Der Behördenakt hatte bereits vor der mündlichen
Verhandlung
240 (!) Seiten. Die Verhandlung dauerte 5 Stunden !!! (leider
ohne Trinkwasser für den Beschwerdeführer). Bei der Verhandlung
waren 2 Prozessbeobachter des Beschuldigten anwesend. Die Verhandlung lief
vermutlich deshalb sehr fair ab. (Prozessbeobachter sind mittlerweile bei
einem österreichischen Gericht notwen- dig, wenn man von diesem nicht
vollständig über den Tisch gezogen werden will.)
Eine Ankündigung auf demo-info.at für einen
Corona-Spaziergang war für den Richter ein Hinweis, dass es kein (normaler)
Spaziergang war. Wobei sich das Corona-Thema beim Spaziergang nicht als
gemeinsamer Wille manifestierte.
So hat ein Teilnehmer drei mal "KURZ-MUSS-WEG" gerufen, ein weiterer
Zeuge war wegen "Angstschober" dort und eine Zeugin wollte mit Gleichgesinnten
reden. Einen gemeinsamen Willen der Teilnehmer gab es offensichtlich nicht
und schon gar nicht nach außen.
Wer hat die Route des Spaziergangs festgelegt? Ist dieser
vielleicht der Leiter des Spaziergangs? Naja, dass war dem Richter,
Dr. Alexander Flendrovsky, egal. Dazu stellte er keine einzige Frage
an den Beschuldigten.
Dass es keinen einzigen Banner, kein einziges Schild und
keine Tafel gab, kein einziger Flugzettel verteilt und keine einzige Rede
gehalten wurde, war dem Richter egal. Die vier Österreich- und ROT-WEISS-ROT-Fahnen
waren dem Richter bei seiner Entscheidungsfindung nur einen kleinen Hinweis
wert.
Der Polizist, KontrInsp. Alexander Deutsch, der
die Anzeige gemacht hat, war sich bei seiner Zeugen-Einvernahme sicher,
dass es von Beginn weg eine Versammlung war. Von den 13 Polizisten hat
kein einziger - auch nicht der anzeigende Polizist - ein Foto vom Spaziergang
oder der Versammlung angefertigt. Lediglich die Spaziergangsroute wurde
protokolliert. Also doch ein Spaziergang? (Der Beschuldigte hatte übrigens
nicht die Route des Spaziergangs festgelegt.)
Wer war der Leiter?
Irgendwer muss ja der Schuldige sein. Da der Beschuldigte, Mag. Robert
Marschall, den "KURZ MUSS WEG"-ruferenden Spaziergänger darauf hingewiesen
habe, dass er damit aufhören soll, zeigte sich für den Richter,
dass der Beschuldigte eine führende Rolle beim Spaziergang / Versammlung
einnahm.
Ergebnis:
Der Beschuldigte wurde zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt, die der
Richter - aufgrund der langen Verfahrensdauer von über 2 Jahren -
mehr als halbiert hat. D.h. der Beschuldigte muss jetzt nur 85 Euro
Strafe zahlen, statt bisher 220 Euro. Gesetzesgrundlage gibt es dafür
leider keine, da im Versammlungsgesetz 1953 auf eine Legaldefinition vergessen
wurde, was denn eine Versammlung überhaupt sein soll. (3 Spaziergänger?,
ab 5 Spaziergänger?, Banner? Tafeln? Redner? Flugzettel verteilen?
usw.). Die fehlende Legaldefinition wurde die letzten 70 Jahre vom Gesetzgeber
nicht nachgeholt. Also hat sich der Richter im vorliegenden Fall etwas
zusammen gereimt (= "Rechtserfindung").
Exkurs:
Obwohl sich der Spaziergang in NÖ zugetragen hat und der Beschuldigte
auch seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat, wird es keine Rückvergütung
der Strafe aufgrund des NÖ-Arbeitsübereinkommens 2023 zwischen
ÖVP und FPÖ geben, weil es zwar ein Corona-Spaziergang war, dieser
aber nicht verfassungswidrig war, sondern nur verwaltungsrechtswidrig.
Resümee:
1. Die Polizei trat nicht als Beschützer der Kundgebungsteilnehmer,
sondern als deren Bestrafer auf und zwar wegen Nicht-Einhaltens des Mindestabstands,
weil teilweise von den Teilnehmern kein Mund-Nasenschutz getragen wurde,
wegen Mißachtung des ROT-Lichts im Verkehr durch einen Fußgänger,
wegen einer nicht angemeldeten Versammlung usw auf).
2. Wenn mehr als 3 Leute in Zukunft spazieren gehen, sollte
sie sicherheitshalber eine Versammlung anmelden. Wenn die Behörde
anderer Meinung ist, dann wird die Versammlungsanmeldung eingestellt. Wenn
es doch eine Versammlung ist, dann bekommt man einen kostenlosen "Polizeischutz"
für den Spaziergang bzw für die Versammlung oder auch nicht.
3. Österreich braucht wieder eine Spaziergangsfreiheit
und eine echte Versammlungsfreiheit. Auch deshalb bitte das "ECHTE-Demokratie
- Volksbegehren" und "NEHAMMER MUSS
WEG" von 17. -24. April 2023 unterschreiben.
.
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Es gibt aber auch eine ganz andere, einfache Lösung
des Problems:
Man erläßt die COVID-Strafen rückwirkend für
ALLE Angezeigten.
Dabei würden ALLE Strafen an die Bürger zurückgezahlt
werden.
Das würde den Verwaltungsaufwand massiv senken und die verurteilten
Staatsbürger hätten nicht das Gefühl, vom Staat verfolgt
und gemolken zu werden. Das würde auch dazu führen, dass der
Staat nicht mehr Leute ungerechtfertigt bestrafen würde, wenn er die
Strafen dann wieder zurückbezahlen müßte.
Niederösterreicher bekommen
die COVID-Strafen rückerstattet.
Niederösterreicher haben Glück. Seit
der ÖVP-FPÖ-Koalition seit 23.3.2023 im NÖ-Landtag
gilt das Arbeitsübereinkommen das besagt, dass Niederösterreicher
die "verfassungswidrigen" COVID-Strafen zurückbezahlt bekommen.
30 Millionen € stehen für die Rückzahlungen für NÖ
Strafen-Opfer bereit. Und was ist mit den COVID-Bestraften in den anderen
8 Bundesländern?
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13.8.2023: VwGH: Stadt Wien wollte Strafeinsprüche, die im Spam-Ordner
landeten, nicht akzeptieren und verlor.
"Die Stadt Wien stellte mehrere Strafen wegen Corona-Verstößen
aus. Die Einsprüche dagegen wies sie als verspätet zurück."
Qu. Der
Standard vom 13.8.2023
Der VwGH hat nun a.o. Amtsrevisionen zurückgewiesen. (VwGH
20.6.2023, Ra 2022/03/0097).
RZ 7: "In rechtlicher Hinsicht kam das Verwaltungsgericht
zum Ergebnis, dass die Einsprüche mit dem Einlangen im Spam-Quarantäne-Ordner
in den elektronischen Verfügungsbereich der belangten Behörde
gelangt und damit wirksam eingebracht worden seien. Es spiele weder eine
Rolle, in welchem E-Mail-Postfach bzw. Ordner der belangten Behörde
(Spam-Quarantäne-Ordner oder regulärer Posteingang) die jeweiligen
Einsprüche eingelangt seien, noch, wann und ob die belangte Behörde
diese E-Mails gelesen bzw. zur Kenntnis genommen habe. Es sei rechtlich
auch nicht von Bedeutung, wer oder welche Organisationseinheit der belangten
Behörde - sei es nun ein Sachbearbeiter oder die IT-Abteilung oder
eine andere Organisationseinheit - die Berechtigung besitze, auf den entsprechenden
Ordner zugreifen zu können."
RZ 8: "Weil damit die Einsprüche gegen die jeweiligen
Strafverfügungen der belangten Behörde vom 15. April 2021 rechtzeitig
bei der belangten Behörde eingelangt und damit erhoben worden seien,
seien die Zurückweisungsbescheide aufzuheben."
RZ 9: "Gegen diese Erkenntnisse richtet sich die vorliegende
außerordentliche Amtsrevision der belangten Behörde."
RZ 19: "Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes
ist eine E-Mail-Sendung dann bei der Behörde eingelangt, wenn sie
von einem Server, den die Behörde für die Empfangnahme von an
sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und
sich damit im „elektronischen Verfügungsbereich“ der Behörde
befindet (vgl. VwGH 22.4.2009, 2008/04/0089, 29.1.2010, 2008/10/0251, und
18.4.2012, 2010/10/0258)."
6.5.2023: Slowenien: Regierung zahlt alle Corona-Strafgelder an Bürger
zurück
"Man wolle das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen, sagt
Sloweniens Regierung. Deshalb werden alle Bußgelder zurückgezahlt,
die in der Pandemie wegen Verletzung von Covid-Regeln ausgezahlt werden
mussten. ..."
Qu. exxpress
vom 6.5.2023
5.4.2023: Salzburger SPÖ-Chef will Covid-Strafen zurückzahlen.
" ... „Dort, wo es überbordend war, sollten auf jeden Fall
die Strafen zurückgezahlt werden“, begründete Egger. Das wurde
selbst FPÖ-Spitzenkandidatin Marlene Svazek zu bunt: Es sei „Blödsinn“,
sich jetzt jede einzelne Strafe anschauen zu wollen, antwortete sie. Es
gehe ja nur um jene, die der Verfassungsgerichtshof aufhob."
Qu. oe24
vom 5.4.2023
Achtung: Die Salzburger Landtagswahl ist
am 23.4.2023. Mal schauen, ob der SPÖ-Spitzenkandidat David Egger
auch nach der Wahl die COVID-Strafen zurückzahlen will, oder ob das
eine plumpe Wählertäuschung ist. Die
FPÖ-Spitznekandidatin will wiederum nur jene COVID-Strafen aufheben
lassen, die verfassungswidrig sind. Die anderen COVID-Strafen will Marlene
Svazek (FPÖ-Salzburg-Obfrau) nicht aufheben oder rückzahlen
lassen.
26.3.2023: Bundeskanzler Nehammer gegen Rückzahlungen auf Bundesebene:
Karl Nehammer lehnte heute in der ORF-Pressestunde eine Rückzahlung
der COVID-Strafen auf Bundesbene ab. Es wird auf Bundesebne auch nicht
mehr Geld für die psychische Gesundheit und Heilung der Menschen geben.
Nehammer will nun COVID-Abläufe den Leuten erklären, die sich
mißverstanden fühlen.
24.3.2023: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP):
"Geht sich nicht aus".
"... Neben Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sieht nun aber
auch seine Parteikollegin Karoline Edtstadler (ÖVP) dieses Ansinnen
als rechtlich problematisch an. „Für mich geht sich das weder als
Juristin noch als Verfassungsministerin aus“, sagte die Verfassungsministerin
zur „Krone“. ...
Verfassungsexperten warnen zudem vor einem Amtsmissbrauch.
„Etwaige Amnestie müsste vom Bund kommen“. Für
Karl Stöger, Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der
Medizin in Wien, ist in Sachen Rückzahlung von Corona-Strafen ein
Alleingang eines Bundeslandes „nicht vorstellbar“. Eine etwaige Amnestie
müsste von Bundesseite kommen, „wenn dann müsste es eine Amnestie
für alle geben, nicht nur für ein einzelnes Bundesland“, so Stöger
im Ö1-Journal.
Auch Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger
stellt sich die „praktische Umsetzung“ des FPÖ-Ansinnens ebenfalls
„extrem schwierig“ vor. Und zwar allein schon deshalb, weil er in Zweifel
zieht, dass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden die entsprechenden
Daten überhaupt noch haben, „das entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn
sie sie haben, dann ist die Erforschung vermutlich mit einem beträchtlichen
Aufwand verbunden“. ..."
=> krone.at vom 24.3.2023
23.3.2023: ÖVP-FPÖ-Koalition ("Kartell") in NÖ will
COVID-Strafen rückerstatten:
Die neue ÖVP-FPÖ-Koalition ("Kartell") in Niederösterreich
beschloß auf Druck der FPÖ die Rückzahlung aller verfassungswidrigen
Corona-Strafen.
"1. Das Land Niederösterreich richtet auf die Dauer von zwei
Jahren ab Errichtung einen Fonds in der Höhe von 30 Millionen Euro
ein, der die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen evaluiert und mit
Budgetmitteln für den Ausgleich von negativen Auswirkungen
dotiert wird. ...
2. Das Land Niederösterreich wird jene – wegen Verletzung von
Corona-Beschränkungen bezahlten – Strafgelder von Amts wegen an die
Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen
verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben
worden sind. ..."
S 6. im => ÖVP-FPÖ
Arbeitsübereinkommen NÖ
11.3.2023: Wiener Linien erlassen Maskenstrafe
Christoph Pramhofer, Neos-Klubobmann in Liesing, wurde die 50 €
Maskenstrafe von den Wiener Linien erlassen, jedoch mit einem Jahr Bewährung.
=> oe24
vom 11.3.2023
1. März 2023: 28.000 Strafen wegen Verstößen gegen
Maskenpflicht in Wiens Öffis
"Die Maskenpflicht in den Öffis war 1.051 Tage in Kraft. Von
April 2020 bis Ende Februar 2023 wurden 28.000 Personen wegen Verstößen
gegen die Maskenpflicht abgestraft. ... Die Gesamthöhe der Strafzahlungen
belief sich damit auf 1,4 Millionen Euro. ... Eingeführt wurde sie
bereits am 14. April 2020, damals galt noch die Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz.
Seit 15. September 2021 galt durchgängig FFP2-Pflicht. ... Die Öffi-Maskenpflicht
war in Wien deutlich länger als in den anderen Bundesländern
in Kraft: Außerhalb Wiens fiel diese Maßnahme bereits am 1.
Juni 2022 – und damit neun Monate früher. ... "
=> Der
Standard vom 1. März 2023
13.1.2022: FPÖ-Antrag auf Rückzahlung aller Corona-Strafen
im Nationalrat:
"Generalamnestie der Corona-Strafen: Wiederum einzig die FPÖ forderte
in einem Entschließungsantrag eine "Generalamnestie der menschenrechtswidrigen
COVID-19-Strafen". Eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren sollen eingestellt,
bereits verhängte Strafen nachgesehen und schon bezahlte Strafen rückerstattet
werden. ..."
=> heute.at
vom 13.1.2022
07.01.2022: Knallharte Kontrollen – der neue Corona-Strafen-Katalog
"Ab Februar kommt es für Corona-Querulanten ganz dick: Temporäre
Betretungsverbote bei groben Vergehen sowie eine saftige Erhöhung
der Strafen hat die Regierung angesichts der Omikron-Welle vorgesehen.
Außerdem können sogar jene Betriebe, die sich nicht an die Corona-Regelungen
halten, komplett gesperrt werden. Bis dahin gilt auch weiter der Lockdown
für Ungeimpfte – plus ab Dienstag eine Maskenpflicht im Freien, wo
kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist. Die Gültigkeit des Grünen
Passes wird auf sechs Monate verkürzt, um Booster-Impfungen voranzutreiben.
90 Euro werden für keine Maske fällig. ... Quarantäne wiederum
fällt in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde,
wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung
und wird geahndet. Bei dieser werden zwischen 145 Euro bis 1.450 Euro fällig.
Richtig teuer wird es, wenn man sich dabei unter Menschen mischt. ... Im
schlimmsten Fall werden dabei theoretisch 3,6 Millionen Euro an Strafen
möglich...."
Qu.: heute.at
vom 7.1.2022
26.8.2020: COV-Strafen: 27.815 Anzeigen, viele Anfechtungen
"In Österreich sind seit Beginn der Coronavirus-Krise
aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes
bisher 27.815 Anzeigen erstattet worden. ... legten mehr als 10.000
Betroffene Rechtsmittel ein – etwa die Hälfte war damit bisher erfolgreich.
NEOS fordert daher, dass diese eingehobenen Strafen zurückerstattet
werden. „Strafen in Millionenhöhe zu kassieren, obwohl niemand etwas
Unrechtes getan hat, geht einfach nicht in einem Rechtsstaat“, sparte der
stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak nicht mit Kritik. „Das
Betreten öffentlicher Orte war nie strafbar, das hat der Verfassungsgerichtshof
eindeutig so entschieden.“ ..."
Qu: orf.at vom 26.8.2020
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www.volksbegehren-oesterreich.at / COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren |