Wir fordern
1) unparteiische, im Richterberuf erfahrene Verfassungsrichter,
2) hauptberufliche Verfassungsrichter ohne Zweitjob und
3) dass die Wahl der Verfassungsrichter durch das Volk auf maximal
10 Jahre erfolgt.
Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen.
Vorbemerkung:
Die Begründung eines Volksbegehrens ist gem. §3 (7) 1
Volksbegehrengesetz erst in einer späteren Phase des Verfahrens einzubringen.
Wir wollen unsere Unterstützer/-innen - im Sinne der Transparenz -
aber gleich von Beginn an informieren, was die Gründe für dieses
Volksbegehren sind.
Gründe für die vorgeschlagenen Änderungen sind
„- die Nichteignung des gegenwärtigen Verfahrens zur Herstellung
eines
Rechtsstaats,
- die häufige Unfähigkeit derzeitiger Richter, Recht von
Unrecht zu unterscheiden,
- die Entfremdung der Richter vom Volk,
- der offene oder geheime Einfluß der Politparteien auf Urteile
und
- die Laufbahnabhängigkeit der Richter von der Exekutive und
den Parteien.“
Zitat von Claus Plantiko => https://www.grin.com/document/109064
- dass der Verfassungsgerichtshof ganz offensichtlich das politischste
Gericht aller Gerichte in Österreich ist. Das merkt man daran, dass
nicht nur viele grundsätzliche (politische) Entscheidungen vom Verfassungsgerichtshof
getroffen werden, sondern auch daran, dass alle Besetzungen der Verfassungsrichter
über die Parteipolitik erfolgen (somit mit „Parteisoldaten“).
Dass 8 von 14 Verfassungsrichtern von der Bundesregierung
– somit von den Regierungsparteien – vorgeschlagen werden, läßt
bereits Zweifel an der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes
aufkommen, wodurch er auch seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung
nicht (vollumfänglich) erfüllen kann.
Die weiteren 6 Verfassungsrichter werden über
das Parlament bzw. genauer gesagt über die Parlamentsparteien vorgeschlagen.
Somit ist der Verfassungsgerichtshof - als Teil der
Judikative - bei der Bestellung aller seiner Mitglieder / Richter von der
Exekutive (Bundesregierung) und Legislative (Gesetzgebung) abhängig
bzw. von denjenigen Parteien, die gerade in der Bundesregierung bzw. in
der Gesetzgebung die Posten besetzen.
Die Begründung im Detail:
1. Wir fordern unparteiliche Verfassungsrichter:
Die Verfassungsrichter sollten unparteiisch
sein. (Derzeit werden die Verfassungsrichter in Österreich von Parteien
nominiert.)
Zur „Unparteilichkeit“ und Transparenz
gehören auch die Offenlegung sämtlicher Partei- und Vereins-Mitgliedschaften,
sowie die Veröffentlichung der Lebensläufe aller Verfassungsrichter
auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes. Das sollte gerade Verfassungsrichtern
besonders wichtig sein.
Anhand dessen können dann Außenstehende
prüfen, ob es den Anschein einer Befangenheit von Verfassungsrichtern
gibt und die Befangenheit geltend machen.
Befangenheitsgründe sind Anfechtungsgründe.
Eine Anfechtung von Verfassungsgerichtshofsentscheidungen sind aber in
Österreich nicht möglich, da ja der Verfassungsgericht in oberster
Instanz entscheidet. Umso strengere Maßstäbe sind bei der Prüfung
ihrer Befangenheit anzuwenden.
Auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes
geben die einzelnen Verfassungsrichter nur Teile ihres Lebenslaufes bekannt,
aber nicht ihre Naheverhältnisse zu der sie entsendenden politischen
Partei.
=> https://www.vfgh.gv.at/verfassungsgerichtshof/verfassungsrichter/mitglieder.de.html
Offensichtlich haben die Verfassungsrichter ihre parteipolitische
Befangenheit selbst erkannt und versuchen diese zu verheimlichen. Das ist
ein weiterer Grund ihrer Befangenheit, insbesondere bei Wahlanfechtungen.
Das Wesen der Befangenheit besteht in der
Hemmung einer unparteiischen Entscheidung durch unsachliche psychologische
Motive.
Wenn der Verfassungsgerichtshof als unparteiische
Instanz anerkannt werden will, dann sollte mit den parteipolitischen Postenbesetzungen
durch Parlament und Bundesregierung raschest aufgehört werden. Es
geht um das Ansehen des Verfassungsgerichtshofes.
(Anm.: Unparteiisch sind Verfassungsrichter (= Judikative) jedenfalls dann nicht, wenn sie von den ParlamentsPARTEIEN (= Legislative) und RegierungsPARTEIEN (= Exekutive) nominiert werden. Selbst eine proporzmäßige Verteilung der Richterposten am Verfassungrichtshof auf alle Parlamentsparteien ist abzulehnen, da dies sogar die maximale Parteilichkeit bewirkt.)
Beispiele zu Verfassungsrichtern und ihrer
Nähe zu politischen Parteien:
* Der Verfassungsgerichtshofspräsident Dr. Christoph GRABENWARTER
wurde von der ÖVP unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel nominiert.
Das wurde sogar in einem geheimen „Sideletter“ (= Nebenabsprache)
zum Koalitionsvertrag so ausgemacht und vertraglich festgelegt.
* Die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes Dr. Verena
MADNER wurde von der GRÜNEN-Partei nominiert und wurde gleich von
Beginn an Vizepräsidentin des VfGHs. Sie wurde am 22. April
2020 unter Kurz (ÖVP) und Kogler (GRÜNE) als Verfassungsrichterin
nominiert und vom Bundespräsidenten Van der Bellen (GRÜNE) angelobt.
* Der Ex-Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter (ÖVP) war
als Minister Teil der Bundesregierung wurde kurz darauf dennoch Verfassungsrichter.
Das wurde von der ÖVP mit der GRÜNEN Partei sogar in einem
geheimen „Sideletter“ (= Nebenabsprache) zum Koalitionsvertrag so ausgemacht
und vertraglich festgelegt.
* Der Verfassungsrichter Dr. Michael Rami ist ein weiterer besonderer
Fall. Er engagiert sich in seinem Hauptberuf als Rechtsanwalt, unter anderem
für seine Mandantin Katharina Nehammer, der Frau vom ÖVP-Bundeskanzler.
* Aber auch die SPÖ und die FPÖ stellen Verfassungsrichter.
* Frau Dr. Claudia Kahr war von 1989 – 1992 verfassungsrechtliche
Referentin im SPÖ-Klub im Parlament. Eine Mitgliedschaft bei der SPÖ
ist daher wahrscheinlich.
* Es gibt derzeit keinen einzigen Verfassungsrichter am VfGH, der
tatsächlich unparteiisch ist – also von keiner Parlaments- oder Regierungspartei
– nominiert wurde. Damit sind die Verfassungsrichter auch alle abhängig
und befangen. Dass die Verfassungsrichter über ihre eigene parteiliche
Befangenheit nicht einmal diskutieren bzw. in den VfGH-Erkenntnissen „absprechen“
wollen, ist unseres Erachtens ein Skandal der Sonderklasse. Eine Parteimitgliedschaft
ist unseres Erachtens ein Ausschließungsgrund für einen Verfassungsrichter
und eigentlich meist auch ein Befangenheitsgrund.
2. VfGH-Richter sollten im Richterberuf erfahrene Richter sein:
Ein Feuerwehrhauptmann muss vorher einmal Feuerwehrmann gewesen
sein.
Ein General einer Armee muss vorher einmal Soldat gewesen sein.
Ein Verfassungsrichter sollte vorher einmal Richter gewesen sein.
(Das ist aber bei den Verfassungsrichtern nicht der Fall.)
Es geht um die Einstellung der zukünftigen
Verfassungsrichter zu ihrem Job.
Es erscheint uns sinnvoll, dass österreichische Verfassungsrichter
mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Richter als Qualifikation für
den Richterjob bei der Bewerbung vorzuweisen haben müssen. (Anm.:
Der Abschluß eines Studiums der Rechtswissenschaften oder die rechts-
und staatswissenschaftlichen Studien gem. Art. 147 B-VG Abs. 2 ist unseres
Erachtens zu wenig.)
Andernfalls haben sie die Bewerbungsvoraussetzung
eben nicht erfüllt und sind vorweg auszuscheiden.
(Anm.: Alle derzeitigen 14 Verfassungsrichter übten hingegen
nie den Beruf des Richters zuvor in ihrem Leben aus und wurden aufgrund
ihrer Parteizugehörigkeit bzw. ihrer Parteinähe dennoch Verfassungsrichter!!!)
3. Wir fordern hauptberufliche Verfassungsrichter ohne Zweitjob:
Verfassungsrichter sollten in Zukunft Berufsrichter ohne Zweitjob
(und ev. auch Drittjob) sein. Es gibt genug am Verfassungsgerichtshof zu
tun. Somit wird den Verfassungsrichtern auch als Berufsrichter nicht langweilig
werden.
Jedenfalls gibt es durch diese Regel wesentlich
weniger Interessenkonflikte und Befangenheiten von Verfassungsrichtern,
als bisher.
Hauptberufliche Verfassungsrichter hätten
– gegenüber den bisherigen nebenberuflichen Verfassungsrichtern -
den Vorteil, dass die Verfahren in Zukunft wesentlich schneller und inhaltlich
wesentlich besser werden, als bisher.
(Anm.: Derzeit tagen die österreichischen Verfassungsrichter
nur 4x im Jahr in den sogenannten Sessionen.)
In fast allen Demokratien sind Höchstrichter
auch Berufsrichter, z.B. in den USA, Deutschland, Schweiz, Spanien, usw..
Die aktuellen Bezüge der Verfassungsrichter in Österreich
sind wie folgt:
Der Verfassungsgerichtshofspräsident
kassiert 180% eines Nationalrats-abgeordneten, der Vizepräsident 160%
und normale Verfassungsrichter 90%.
Ein Nationalratsabgeordneter kassiert seit 1. Jänner 2024 10.391
€ monatliches Grundeinkommen. (Wofür eigentlich? Was sind seine
Pflichten?)
Die Bezüge der Verfassungsrichter sind im Verfassungsgerichtshofgesetz
§4 geregelt.
Daraus ergibt sich das monatliche Grundeinkommen
wie folgt:
* Verfassungsgerichtshofspräsidenten mit 18.703 €,
* Vizepräsidenten mit 16.625 € und
* normale Verfassungsrichter mit 9.352 €.
Dazu kommen noch die Sitzungsgelder und
Sonderzahlungen.
Die Bezüge der Verfassungsrichter sind ohnedies derzeit schon
extrem hoch und reichen auch für einen Vollzeitjob.
4. Wahl der Verfassungsrichter sollte durch das Volk auf 10 Jahre
erfolgen:
Die Gewaltentrennung soll die Macht im Staate Österreich auf
verschiedene Institutionen aufteilen. Die wichtigsten Institutionen sind
das Parlament als Gesetzgebung, die Bundesregierung als Staatsverwaltung
und die Gerichte als Rechtssprechung. Diese Institutionen sollen sich im
Idealfall gegenseitig kontrollieren.
(Anm.: Die Machtverteilung macht aber keinen Sinn, wenn dahinter
- wie aktuell - überall die ÖVP steht, denn dann gibt es keine
Kontrolle mehr, sondern viele Fälle mit Korruptionsverdacht. Für
die ÖVP gilt die Unschuldsvermutung.)
Deshalb sind auch unabhängige und unparteiische
Höchstrichter für eine unabhängige Rechtssprechung unerläßlich.
(Anm.: Derzeit werden die Verfassungsrichter von den Parteien mit
einer Mehrheit im Parlament und den Koalitionsparteien der Bundesregierung
bestellt. Die ÖVP ist immer mit dabei.)
Die unabhängigen Verfassungsrichter
sollen sich nur der Rechtssprechung und dem österreichischen Volk
verpflichtet fühlen (und nicht irgendwelchen Parteien).
Die Unabhängigkeit der Höchstrichter
kann - im Sinne der Gewaltentrennung - nur damit garantiert werden, dass
Richter eigenständig und direkt vom Volk gewählt werden. Unser
Vorschlag dazu ist ist, die Tätigkeit auf 10 Jahre zu beschränken.
---
Was kann und soll Herr und Frau Österreicher tun?
Das „Verfassungsgerichtshof ohne Parteipolitik“ - Volksbegehren
können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre
in allen Gemeindeämtern, Rathäusern (außer in Wien) und
in den Wiener Magistratischen Bezirksämtern,
im Eintragungszeitraum unterschreiben.
(Hinweis: Eine Unterstützung mittels „ID-Austria“ wird von
uns wegen den Datenverknüpfungen und Überwachung nicht empfohlen,
ist aber auch möglich.)
Was soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber tun?
Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze
zur Umsetzung dieses Volksbegehrens - und falls erforderlich auch die Durchführung
einer Volksabstimmung dazu - beschließen.
Mag. Robert Marschall
Bevollmächtigter des „Verfassungsgerichtshof ohne Parteipolitik“
– Volksbegehren
Webseite: www.volksbegehren-oesterreich.at
24. Jänner 2024
ENDE.
_______________________________________________
Eckdaten des Volksbegehrens:
Beginn der Einleitungsphase und vom BMI registriert per 12.2.2024;
Registrierungsnummer: 008/2024
Phase 1: Das Volksbegehren ist dzt. in der Einleitungsphase.
Laufzeit in der Einleitungsphase: 12.2.2024 bis voraussichtlich
30.12.2025;
Eintragungswoche: Das Datum der Eintragungswoche ist noch nicht
bekannt.
Eintragungsorte für Unterstützungswillige:
* auf Papier in jedem Gemeindeamt,
Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt
zu den jeweiligen Öffnungszeiten.
* (die Handysignatur
wurde am 4.12.2023 vom ÖVP-Staatssekretär abgedreht.
Das Nachfolge-Programm
"ID-Austria" ist aus unserer Sicht
NICHT empfehlenswert.
Gehen Sie lieber auf´s Amt.)
Kontakt:
E-mail: info@volksbegehren-oesterreich.at
_______________________________________________
Medienberichte zum Thema "Verfassungsgerichtshof ohne
Parteipolitik":
* 18.3.2023: VfGH-Präsident will keine Doppelrolle von VfGH-Richtern
mehr:
"... Im ORF sprach sich Grabenwarter erstmals offen für eine Reform
der Doppelrolle von Höchstrichtern und Anwälten aus. Er will,
dass Höchstrichter in Zukunft vorwiegend für ihren Job als Verfassungsrichter
tätig sind, um Fälle von Befangenheit zu vermeiden. Jetzt sind
die Parlaments-Parteien am Zug. ..."
Qu.: oe24.at
vom 18.3.2023
* 8.3.2023: Lösungssuche für „Doppelrolle“ von VfGH-Richtern
"Nach jüngsten Debatten über die Doppelrolle von Verfassungsrichtern,
die auch Anwälte sind, will der Präsident des Verfassungsgerichtshofs
(VfGH), Christoph Grabenwarter, über Änderungen diskutieren.
... Jüngster Anlass für die Diskussion über die Doppelrolle
von Verfassungsrichtern ist der auf einem FPÖ-Ticket in den VfGH eingezogene
Michael Rami, der früher als Rechtsanwalt auch FPÖ-Politiker
und zuletzt den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister vertreten
hat. ... Für eine Änderung der Berufsregeln der Höchstrichter
brauchte es eine Zweidrittelmehrheit, der Zeitpunkt wäre günstig,
stehen doch erst nach 2029 wieder Nachbesetzungen in größerer
Anzahl an."
Qu.: orf.at vom 8.3.2023
* 7.3.2023: Verfassungsrichter im Interessenskonflikt
Irmgard Griss (ehemaliges Ersatzmitglied am VfGH): "Die Optik
ist nicht gut, weil ja ein Verfassungsrichter oder eine Verfassungsrichterin
in der Auffassung der Öffentlichkeit eine herausgehobene Stellung
hat. Also ich bin dafür, dass die Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof
eine Haupttätigkeit ist, dass also keine Nebenbeschäftigung erlaubt
ist, weil sich eben erstens der Arbeitsanfall am Verfassungsgerichtshof
völlig geändert hat, weil wir ja in einem Staat leben, in dem
der Verfassungsgerichtshof zusätzliche Kompetenzen bekommen hat -
denken Sie an all die Befugnisse im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen
- die ja bedingen, dass eigentlich dieses Gericht, dieser Gerichtshof dauernd
tätig ist. ... Ich finde es auch eine Mißachtung dieses Gerichtshofes,
dass man glaubt man kann dadurch, dass man eine Vertrauensperson hineinschickt,
die Rechtssprechung beeinflussen. Weil was soll sonst der Grund sein? Warum
nimmt man gerade den? Das ist eigentlich bedauerlich und schadet dem Ansehen
des Gerichts...."
ORF: "Beim Verfassungsgerichtshof hat man eine österreichische
Lösung für Suppan gefunden:"
Christoph Grabenwarter (VfGH-Präsident): "Wir haben
in den letzten 3 Jahren immer wieder Fälle gehabt, wo Richter eben
in anderer Funktion wahrgenommen werden und bei Ersatzmitgliedern ist die
Situation insoferne anderes, als der Präsident entscheidet, ob er
eine bestimmte Person einberuft. Mag. Suppan wurde in den letzten Jahren
praktisch nie mehr einberufen. ..."
Qu. ORF-Report vom 7.3.2023
* 11.2.2023: FPÖ fordert Rami-Rücktritt als Verfassungsrichter
"... Als erste Partei fordert nun die FPÖ - die Rami einst als
Verfassungsrichter vorgeschlagen hatte (!) - seinen Rücktritt: „Verfassungsrichter
Rami vertritt Kanzlergattin Nehammer in der Hygiene-Austria-Causa, wo hunderte
Facebook-User auf tausende Euro verklagt werden. Herr Rami vertritt Herrn
Teichtmeister und meint salopp, dass es sich ohnehin nur um ein digitales
Delikt handelt. ... Hafenecker fordert sofortige Konsequenzen: „Als Verfassungsrichter
hat Herr Rami eine besondere Vorbildwirkung. Spätestens jetzt sollte
Herr Rami einsehen, dass er diese Vorbildwirkung nicht erfüllt und
seinen Postens als Verfassungsrichter räumen.“ ..."
Qu.: oe24.at
vom 11.2.2023
* 8.2.2023: Fellner Live: Diskussion zum Fall Teichmeister (& Verfassungsrichter):
Niki Fellner: "Es gibt ja auch eine Diskussion über den Verteidiger von Florian Teichtmeister, Michael Rami, der ja auch Verfassungsrichter ist. Da stellt sich die Frage, kann man als Verfassungsrichter überhaupt anwaltliche Verpflichtungen haben, vor allem in solchen Fällen?"
Rechtsanwalt DDr. Michael Dohr: "Meiner Meinung nach nicht und
das rege ich jetzt an: Man soll meiner Meinung nach ein Volksbegehren
starten, dass das nicht mehr vorkommt. Das ist weltweit einzigartig,
dass ein Verfassungsrichter nebenbei Anwalt sein kann. ... Deshalb müssen
wir jetzt schauen, dass amtierende Verfassungsrichter während ihrer
Zeit ihren Beruf stilllegen. Dann haben sie auch die Erfahrung - weil es
wird immer die Erfahrung aus der Praxis gefordert - aber, man ist da völlig
unabhängig und ist kein Prellbock für die Öffentlichkeit.
Meines Erachtens gehört das sofort her.
Der Herr Magister (Erg.: Werner) Suppan ist deklarierter ÖVP
Parteianwalt und ist Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshof. Wie das
funktionieren soll, das gibt es wirklich nur in Österreich und da
soll schleunigst der Gesetzgeber etwas ändern.".
Gerald Grosz: "Herr Doktor, da gebe ich ihnen vollkommen recht.
Ich kann das auch unterschreiben. Und wenn sie ein Volksbegehren
auflegen, dann bin ich der Erste, der dafür Werbung macht und
zwar aus einem schlichtweg einfachen Grund, weil ich es tatsächlich
für unerträglich halte, dass wir in Österreich keine Berufsrichter
am Verfassungsgerichtshof haben. Zweiter Punkt: Ich halte es für tatsächlich
unerträglich, dass wir Richter auf parteipolitischem Mandat haben
in Wahrheit - und zwar noch dazu deklariert - der eine der Parteianwalt
der Partei, der andere der Parteianwalt der (Erg.: anderen) Partei. Das
geht nicht. ... weil du damit Judikative, Legislative und Exekutive vermischt
und du schaffst gegenseitige Abhängigkeiten. Der dritte Punkt
ist, da lobe ich mir den Herrn (Erg.: Wolfgang) Brandstetter
(Erg.: ehemaliger ÖVP-Justizminister und späterer Verfassungsrichter),
wirklich! ... weil er aus seiner Katastrophe ... sofort die Konsequenzen
gezogen hat und sich vom Verfassungsgerichtshof verabschiedet hat. Vierter
Punkt: Ich bin der Meinung, dass sie nicht nur ein Volksbegehren
brauchen, sondern dass es eine Mehrheit im Parlament gibt, das zu ändern.
Ich höre das von Seiten der NEOS, von Seiten der Freiheitlichen Partei,
ich höre das von Seiten auch der Sozialdemokratie und wenn jetzt auch
noch die GRÜNEN der Meinung sind - und ich glaube, da bewegt sich
auch einiges - dann schaffst Du sogar eine Zweidrittelmehrheit - und die
wirst du brauchen, weil es ja ein Bundesverfassungsgericht betrifft - und
noch dazu in die derzeitige Periode der Richter eingreifen musst und weil
ich tatsächlich der Meinung bin, das gehört saniert und zwar
so rasch als möglich, nicht erst nach dem Fall jetzt Teichtmeister.
Ich bin wirklich schon vor Jahren zu der Überzeugung gekommen, - und
ich hänge es jetzt nicht am Herrn Rami auf, wirklich nicht - sondern
tatsächlich der Meinung, dass ein Verfassungsrichter Verfassungsrichter
sein soll und nicht als Rechtsanwalt die Hand aufhaltet, noch dazu als
Verfassungsrichter für seine Klienten. Denn was passiert? Stellen
sie sich vor: Sie ziehen ihren Talar an ... dann gehen sie dort hin, dann
sitzt dort der Richter am Landesgericht für Zivilrechtssachen dort
und sie als Anwalt eines Klienten sind der Verfassungsrichter und kommen
ihm so über den Tisch. Sie sind der Höchstrichter der Republik
und vertreten als Höchstrichter der Republik gegenüber einem
Richter am Landesgericht für Strafsachen oder Zivilrechtssachen
als Höchstrichter der Republik sind sie der Anwalt und erklären
als Höchstrichter der Republik, wie der Richter am Landesgericht für
Strafsachen zu agieren hat. Ja wer dort die Interessenskonflikte - die
sich bildlich auftun - nicht erkennt, der ist ein Blinder oder ein Volltrottel.
Das ist nicht möglich."
Rechtsanwalt Michael Dohr: "Vielleicht sollte man auch das Auswahlverfahren ändern."
Gerald Grosz: "Da gebe ich ihnen auch vollkommen Recht. ..."
Qu. bei min 49:05 starten:
=> https://www.oe24.at/video/fellnerlive/fellner-live-diskussion-zum-fall-teichtmeister/544896074
=> https://www.youtube.com/watch?v=WFy2CYCCJ94#t=2945s
29.6.2022: "VfGH: Impfpflicht ist verfassungskonform, weil sie ohnehin
nicht angewendet wurde ..."
Qu.: Der
Standard vom 29. Juni 2022 und DiePresse
vom 29.6.2022
(Anm.: Soviel zum aktuellen Zustand der österr. Gerichtsbarkeit.
Brauchen wir so einen Verfassungsgerichtshof weiterhin?)
12.05.2022: Gastkommentar: Österreichischer Postenschacher -
neue Wendungen
"Politische" Richterbesetzungen werden nunmehr als klares rechtsstaatliches
Problem gesehen.
"Wie die "Presse" vom 9. Mai berichtete, hat der Senatspräsident
am Verwaltungsgerichtshof (VwGH), Markus Thoma, auf die rezente Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu "politischen"
Richterbesetzungen verwiesen. Diese werden nunmehr als klares rechtsstaatliches
Problem gesehen, da sie einem fairen Verfahren gemäß Art. 6
EMRK entgegenstehen (siehe das Urteil der Großen Kammer des EGMR
vom 1. Dezeber 2020, Gudmundur Andri Astradsson gegen Island, Nr. 26374/18).
..."
Qu.: Wiener
Zeitung vom 12.5.2022, Peter Hilpold ist Professor für Völkerrecht
und Europarecht an der Universität Innsbruck
12.5.2022: Gastkommentar: Höchstgericht verweigert de facto
2G-Lockdown-Prüfung
"... Richtigerweise hätte der Verfassungsgerichtshof also beiden
Parteien die Möglichkeit geben müssen, einen oder zwei Sachverständige
zu benennen, die dann in kontradiktorischer Verhandlung aussagen und Fragen
beantworten hätten müssen. Es kann auch kein Argument sein, dass
der Verfassungsgerichtshof es nicht besser wissen kann als der Minister,
denn die ordentlichen und die Verwaltungsgerichte tun jeden Tag nichts
anderes, als zwischen Sachverständigengutachten abzuwägen und
dann eine Entscheidung als Gericht zu treffen. ..."
Qu. Wiener
Zeitung vom 12.5.2022, Rechtsanwalt Wilfried Ludwig Weh
7.5.2022: Ö1-Mittagsjournal
Offensichtlich hat der Verfassungsgericht nur geprüft,
ob die Vorgangsweise des Gesundheitsministers nachvollziehbar war und nicht,
ob ein Hausarrest / Lockdown in der Corona-Zeit ein Eingriff in die verfassungsrechtlich
gewährleisteten Freiheitsrechte der Bürger ist!!!
Weiters ist es für den - selbst begünstigten
- VfGH-Präsidenten Grabenwarter nicht wünschenswert, wenn Sideletters
über Postenvergaben in die Öffentlichkeit gelangen (insbesondere
wenn sie ihn betreffen). Für ihn ist es Normalität, wenn
"... politische Parteien Vorschlagsrechte ausüben, wenn sie in
der Regierung sind. ..."
Anm.: Viel hält der Verfasungsgerichtshofspräsident
offensichtlich nicht von der Gewaltentrennung der Staatsgewalten. Der VfGH
hat 14 Richter, die parteipolitisch besetzt wurden:
6 ÖVP (Grabenwarter, Hörtenhuber, Herbst, Lienbacher,
Achatz,
Mayerhofer),
5 SPÖ (Kahr, Schnizer, Gahleitner,
Holoubek, Siess-Scherz),
2 FPÖ (Hauer, Rami),
1 GRÜNE (Mader).
Gabi Waldner (Ö1): "Herr Präsident! Im Netz ist
seit gestern - also auf Socia Media - wieder deutlich Kritik am VfGH zu
hören. Tenor: Politisch ausgewählt Richter stützen völlig
überzogene Regierungsmaßnahmen. Was entgegnen Sie diesem Unmut?"
Christoph Grabenwarter (VfGH-Präsident): "... Wir können
uns nicht in die sozialen Medien begeben, um dort mitzudiskutieren, aber
wir können durch die Art, wie wir begründen versuchen, die Leute
mitzunehmen."
Gabi Waldner (Ö1): "Versuchen wir das gleich. Die meisten
Enttäuschten verstehen nicht, warum dieser Jänner-Lockdown für
Ungeimpfte aus Verfassungsgerichtshofsicht vertretbar war, obwohl damals
im Jänner schon klar war, das Omnikron gar nicht sooo gefährlich
ist, wie Delt zuvor. ..."
Christoph Grabenwarter (VfGH-Präsident): "... Die Regierung
hat auf einer Faktenbasis agiert, in einer Situation, wo ein Virus innerhalb
von Wochen aufgetaucht und dominant geworden ist. Und zum Zweiten: Die
Regierung, der Bundesminister in diesem Fall, hat auf dieser Basis eine
nachvollziehbare Entscheidung getroffen. Das ist die Aufgabe der Verfassungsgerichtshofes.
Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes selber in einzelne
Studien hineinzugehen und zu sagen, welche Studie ist jetzt der anderen
vorzuziehen. Sondern wir prüfen den Vorgang, den der Bundesminister
bei der Verordnungserlassung gewählt hat, den prüfen wir nach."
...
Gabi Waldner (Ö1): "Sie wurden ja Anfang 2020 zum Verfassungsgerichtshofspräsidenten
ernannt, exakt so wie in einem heuer publik gewordenen Sideletter der Regierung
Kurz-Strache nachzulesen ist. Haben Sie, haben andere in diesem Sideletter
Erwähnte, hat der Verfassungsgerichtshof dadurch an Glaubwürdigkeit
verloren?"
Christoph Grabenwarter (VfGH-Präsident): "Einzelne Kollegen
- mich eingeschlossen - werden in diesem Sideletter genannt. Das wünscht
man sich nicht. ... Es ist eine Normalität in einer repräsentativen
Demokratie, dass politische Parteien Vorschlags- rechte ausüben, wenn
sie in der Regierung sind. Auf der anderen Seite - wenn man das Gesamtbild
sieht - ist das kein glückliches." ...
Qu. Ö1-Mittagsjournal
vom 7.5.2022
15.03.2018: Verfassungsgerichtshof: Bundesrat nominiert Rechtsanwalt
Michael Rami
"... Die Entscheidung über die letzte freie Richterstelle am Verfassungsgerichtshof
ist gefallen. Der Bundesrat stimmte heute auf Vorschlag von FPÖ
und ÖVP dafür, den Rechtsanwalt Michael Rami für das
Amt zu nominieren. ... Rami sei ein hervorragender Jurist, der auch viel
publiziere und sich ebenso der Lehre verschrieben habe, hielt ÖVP-Bundesrat
Mayer fest und verwies auch auf dessen gute Präsentation beim Hearing:
"Er hat das Vertrauen und die Unterstützung unserer Fraktion." Dass
Rami Parteianwalt der FPÖ ist, ist Mayer zufolge so nicht richtig,
dieser habe beim Hearing explizit darauf hingewiesen, dass er auch hochrangige
SPÖ- und ÖVP-Funktionäre vertrete und sich als Spezialist
sehe. ..."
Qu.: Parlamentskorrespondenz
Nr. 277 vom 15.03.2018
_______________________________________________
Postings:
www.volksbegehren-oesterreich.at / Verfassungsgerichtshof ohne Parteipolitik |