Begründung:
Die Merkmale der und die Gründe für die ECHTE-Demokratie sind:
1.0. Grundsatzüberlegungen:
(22)
1.1. Echte Demokratie = absolutes
Diktaturverbot! (9)
1.2. Versammlungs- & Veranstaltungsfreiheit:
(4)
1.3. FAIRER WETTBEWERB und UNABHÄNGIGE
MEDIEN: (7)
1.4. VOLKSABSTIMMUNGEN:
(17)
1.5. FAIRES Wahlrecht (33)
1.6. GEWALTENTEILUNG / GEWALTENTRENNUNG:
(18)
1.7. RECHTSSTAATLICHKEIT:
(12)
In Summe: 122
.....
1.0.1. "Demokratie" heißt Volksherrschaft.
Daher geht in einer echten Demokratie das Recht tatsächlich vom
Volk aus
(und nicht - wie derzeit - von den Parteien im Parlament oder vom Verfassungsgerichtshof
mittels Rechtserfindung).
Österreich braucht Bürgerentscheidungen auf der Staatsebene,
der Landesebene und der Gemeindeebene.
1.0.2. Demokratie (= Volksherrschaft) ist leider nicht selbstverständlich.
In den aller-meisten Ländern der Welt gibt es leider keine Demokratie
(sondern
Diktaturen).
Für die Demokratie muss das Volk meist
kämpfen. In vielen Fällen geht der Demokratie Bürgeraufstände,
ja sogar Revolutionen voraus. Die wenigsten Revolutionen waren friedlich.
(Exkurs: Eine Revolution, die friedlich war, war z.B. die Revolution im
Jahr 1989 in der "Deutschen Demokratischen Republik" (DDR) - die leider
trotz des Namens nicht sehr "demokratisch" war.)
(Derzeitige Ausgangslage: In Österreich
hat die jetzige "Demokratie" auch erst nach zwei Weltkriegen erhalten.
Die Regierungsform der "Demokratie" wurde Österreich von den Siegermächten
aufgezwungen. Sie hat sich aber großteils bewährt, bis es zur
Entartung der Demokratie durch die machthungrige Kurz-ÖVP kam. Die
jetzige Form der Demokratie in Österreich ist deutlich verbesserbar.)
1.0.3. Demokratie (= Volksherrschaft) kostet Zeit und Geduld.
* Entscheidungen durch das Volk dauern klarerweise viel länger,
als Entscheidungen durch ein Regime.
* Dafür sind Volksentscheidungen auch deutlich besser, als Politikerentscheidungen.
* Politiker sollen in einer Demokratie Entscheidungen vorbereiten,
aber nicht für das Volk entscheiden.
1.0.4. Der Artikel 1 der Bundesverfassung soll dem Volk dienen.
Artikel 1 B-VG lautet: "Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr Recht geht vom Volk aus."
(Exkurs: Der Artikel 1 derBundesverfassungsoll
nicht "der Schönheit" der Bundesverfassung dienen - so wie das Bundespräsident
Dr. Alexander Van der Bellen (GRÜNE) gerne hätte - und auch nicht
den Parlamentsparteien);
1.0.5. Mit "Volk" ist das Bundesvolk gemeint.
Das Bundesvolk sind die wahlberechtigten Staatsbürger; siehe Art.
26 Abs. 1 B-VG, Art. 44 Abs. 3, Art. 60 Abs. 1 Bundesverfassung. Österreichische
Staatsbürger sind alle Menschen, die die österreichische Staatsbürgerschaft
haben.
(Exkurs: Das Staatsvolk ist die
Gesamtheit der durch die Herrschaftsordnung eines Staates vereinigten Menschen.
Unter Staatsvolk versteht man das im Staatsgebiet lebende Volk, also auch
Ausländer und Staatenlose.
Klarerweise kann jeder Ausländer auch die
österreichische Staatsbürgerschaft erwerben. Wichtig dafür
ist die Erfüllung der Voraussetzungen, wo unserer Ansicht auch ein
klares Bekenntnis zur (ECHTEN) Demokratie und der immerwährenden Neutralität
Österreichs gehören. Andernfalls können Ausländer sinnvoller
Weise eben nur in ihrem Heimatland wählen.)
1.0.6. Hausverstand & Schwarmintelligenz einer großen Gruppe
...
... führen in den meisten Fällen zu besseren Ergebnissen,
als die Gesetze und Verordnungen der - manchmal auch korrupten - Politiker;
1.0.7. Demokratie braucht viele Diskussionen:
Der Mensch ist ein soziales Wesen, das sich in der Gemeinschaft am
Wohlsten fühlt.
Die Volksherrschaft (= Demokratie) lebt von der Diskussion der Menschen.
Die Diskussion sollte möglichst frei sein und vom Staat nicht
gelenkt oder manipuliert werden.
Freie Diskussionen zwischen Menschen finden überall statt, in
der Familie, in der Schule, am Arbeitsplatz, unter Freunden, beim Wirten,
in Kirchengemeinschaften, auf Märkten, in Stadien und insbesondere
auch auf Kundgebungen. Schön langsam bildet sich daraus eine gemeinsame
Überzeugung.
(Exkurs: Dagegen sind blinder Gehorsamkeit
bis Unterwerfung Anzeichen eines Regimes / Tyrannis. Ein Despot bzw. Minister
entscheidet, das Volk gehorcht.
Das Drüberfahren der Staatsgewalt haben
wir leider seit 2020 in der Corona-Pandemie in Österreich erleben
müssen. Es gab viele Verwaltungsstrafanzeigen, die teilweise auch
2022 noch nicht beendet waren. Die Angst vor der Obrigkeit und die Existenzängste
haben leider auch viele Menschen - insbesondere auch Kinder - in den Selbstmord
getrieben. Von ihren Taten haben sich die gesetzgebenden Nationalratsabgeordneten
und der "Gesundheitsminister" nicht einmal noch bei den Angehörigen
entschuldigt.)
1.0.8. (ECHTE) Demokratie erfordert viel Mut:
Demokratie erfordert viel Mut, wenn man in der Gesellschaft mitreden
möchte.
Dabei wehren sich viele ECHTE-Demokraten auch gegen den Staat, der
auch manchmal Gesetze bricht.
(Derzeitige Ausgangslage: Dabei
riskieren manche ECHTE-Demokraten auch ihren Job oder geben ihren Job gezwungener
Maßen auf. Ihre Meinung und Gesundheit war und ist ihnen wichtiger
als ihr Job. Deshalb nahmen sie sogar ihre Kündigung in Kauf. Man
muss sich gegen Verleumdungen und Verächtlichmachungen durch die Medien
wehren, die einem gerne ich ein gewisses Eck stellen wollen. Gar nicht
so selten wurden Menschen - die sich nicht Impfen lassen wollten - als
"COVIDIOTEN", "Schwurbler", "Aluhutträger", "Staatsverweigerer", "Wissenschaftsgegner",
usw. diffamiert. Das herrschende System wollte keine Diskussion, sondern
die Diskussion - und damit die Demokratie - beenden.
Damit trieb man die Diskussion damit
aber nur in den Untergrund und es baute sich ein mächtiger Widerstand
im Volk auf.
Diese Auseinandersetzung haben der
Staat, die Polizei und die Medien vorerst einmal verloren.
Das Impflichtgesetz der Politiker
wurde Ende Juli 2022 in Österreich abgeschafft.)
1.0.9. Demokratie lebt von der Teilnahme des Volkes an Wahlen und
Volksabstimmungen.
Deshalb sollte es die Aufgabe des Innenministeriums sein, die Wähler
und Wählerinnen darüber - und auch vom Vorverfahren - zu informieren.
Insbesondere sollte das Innenministerium darüber informieren,
welche Bewerber und kandidierende Parteien es gibt und wie man für
diese Unterstützungs- erklärungen unterzeichnen kann, damit diese
überhaupt auf dem Stimmzettel kommen. Das ist derzeit leider nicht
der Fall.
(aktueller Fall: => Bundespräsidentenwahl
2022)
1.0.10. Das österreichische Volk haftet für den Staat Österreich.
D.h. die "Staats-bürger" bürgen - wenig überraschend
- für den Staat.
Daher soll das Volk bzw. die Staatsbürger auch darüber entscheiden
dürfen, wofür sie nachher haften.
(Derzeitige Ausgangslage: Die Politiker
und Abgeordnete haften derzeit nicht für ihre Entscheidungen);
1.0.11. Die ECHTE-Demokratie als STOP-Taste.
In einer ECHTEN-Demokratie sollen Fehlentwicklungen der Parteienvertreter
im Parlament oder der Bundesregierung jederzeit vom Volk gestoppt
werden können;
1.0.12. Das Korrektiv zu ungewollten Gesetzen des Regierungskartells
sind Volksabstimmungen, die das Volk selbst einleiten kann;
(Exkurs: * "Regierungskartell" deshalb,
weil ja nicht einmal die Parteienvertreter der Opposition effektiv mitentscheiden
können. Die Oppositionsparteien fristen eine Statistenrolle im Parlament.
* "Regierungskartell" auch deshalb, weil es so
gut wie kein freies Mandat im Parlamant gibt und alle Abgeordneten dem
Parteien-Klubzwang unterworfen werden. Abtrünnige werden dadurch bestraft,
dass sie bei der nächsten Wahl nicht mehr bei der Partei kandidieren
können und damit den gutbezahlten Abgeordneten-Job verlieren.)
1.0.13. Abänderungen von Volksabstimmungen sollen durch das
Volk möglich sein:
* Volksabstimmungen können auch ein schlechtes Ergebnis bringen,
so wie auch Politiker Fehlentscheidungen treffen können.
* Entscheidend ist, dass die Fehlentscheidungen des Volkes vom Volk
selbst getragen und bezahlt werden, womit die Volksabstimmungen weniger
fehleranfällig sind. Auf jeden Fall ist das Volk nicht korrumpierbar.
* Volksabstimmungen sollen durch neuerliche Volksabstimmungen abgeändert
werden können, denn nichts ist für die Ewigkeit.
* Jedenfalls gibt es durch Volksabstimmungen viel weniger Entscheidungen
zu Lasten Dritter, so wie das mit den jetzigen Politikerentscheidungen
der Fall ist.
1.0.14. uneingeschränktes Versammlungsrecht bzw. Demonstrationsrecht.
Notfalls - falls der Wählerwillen nicht bei Wahlen oder durch
die Gesetze abgebildet wird - gibt es in einer ECHTEN-Demokratie ein uneingeschränktes
Versammlungsrecht bzw. Demonstrationsrecht.
Recht:
1.0.15. Es braucht eine vom Volk beschlossene und von Politikern
nicht veränderbare Verfassung:
(meint Dieter Grimm; frühere deutsche Verfassungsrichter, Professor
an der Humboldt Universität und Rektor des Wissenschaftskollegs)
An beiden Merkmalen mangelt es derzeit in Österreich:
* Erstens hat das Volk noch niemals über eine österreichische
Verfassung abstimmen dürfen!!!
* Zweitens ändert das Parlament bzw. die Nationalratsabgeordneten
die österr. Bundesverfassung bis zu 6 Mal im Jahr ab!
(6x wurde die Bundesverfassung im Jahr 2005 abgeändert.
siehe => https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138
)
1.0.16. Wahlen machen noch keine Demokratie:
"... Wenn man Wahlen allein als Mittel zur Herrschaftsübertragung
betrachte, ..., und die Regierung dann, einmal an der Macht, tun und lassen
könne was sie wolle, würde man den Kern der Demokratie verfehlen.
..."
Zitat: Barack Obama im Jahr 2009 bei seiner Ansprache in Ägypten.
Besser und kürzer kann man die Situation in Österreich nicht
beschreiben.
Staatsverschuldung & Währung:
1.0.17. Die Schuldenpolitik Österreichs beenden:
* Das österr. Volk hat dem immer neuen Schulden-machen nicht zugestimmt
!!!
* Kein Haushalt funktioniert auf Dauer, wenn jedes Jahr mehr ausgegeben
wird, als eingenommen wird.
* Schulden bedeuten Souveränitätsverlust und somit Demokratieverlust,
weil die Schuldner nicht mehr frei entscheiden können. Alle Schulden
müssen auch einmal - inkl. Zinsen - zurückbezahlt werden. Wenn
nicht, dann kommt der Exekutor.
* Österreich erfüllt mit derzeit 83% Staatsschuldenquote
vom BIP nicht einmal die EU-Maastricht-Kriterien von maximal 60% Staatsschuldenquote
vom BIP.
* Österreich sollte sich ein Beispiel nehmen an Russland 20%,
Luxemburg & Bulgarien 25%, Dänemark & Schweden: 34%,
Schweiz 41%, Tschechien 43%, Polen & Rumänien 51%.
* Die Rückkehr zur Schilling-Währung und zu geordneten Verhältnissen
beim österr. Staatshaushalt wären wichtig. Darüber sollte
es dringend eine Volksabstimmung geben.
Personen:
1.0.18. Die Politik sollte nicht (Berufs-)Politikern überlassen
werden.
Politik geht uns alle etwas an.
Politik regelt nämlich das gesellschaftliche Zusammenleben der
Menschen.
Politik ist zu wichtig, als dass man diese den Berufspolitikern überlassen
könnte.
(Exkurs: Eine klare Fehlentscheidung
war das Impfpflichtgesetz 2022 der Berufspolitiker. Aus diesem verheerenden
Fehler sollte man für die Zukunft lernen.)
1.0.19. Ein starker Mann, ein fescher Schwiegersohn und die EU sind
nicht demokratisch:
Ein "starker Mann, der ordentlich auf den Tisch haut",
sowie ein "fescher Schwiegersohn" als Bundeskanzler und
die EU - die über Österreich herrscht und es ausbeutet -
sind nicht demokratisch und lösen nicht die Probleme Österreichs;
1.0.20. Die EU- und Verfassungsministerin Mag. Karoline Edtstadler
(ÖVP), die mehrmals eine Impfpflicht des österreichischen
Volkes forderte (z.B. am 30.11.2021), hat weder Artikel 1 der Bundesverfassung,
noch das Wesen der Demokratie (= Volksherrschaft) verstanden.
Auch die Klubobleute der ÖVP, SPÖ,
GRÜNE und NEOS im Nationalrat sind keine Demokraten, da sie die Impfpflicht
per 5. Feb. 2022 in Österreich gesetzlich eingeführt haben. Die
FPÖ hat beim 1. COVID-Maßnahmengesetz mit ÖVP, SPÖ,
GRÜNE und NEOS mitgestimmt. Die FPÖ hat auch in der Koalition
mit der ÖVP auf Bundesebene keine vom Volk einleitbaren Volksabstimmungen
beschlossen und auf Landesebene auch nicht.
1.0.21. Wer entscheidet über den Notstand?
Wer über den Notstand bzw. Ausnahmezustand entscheidet, der ist
der wahre Souverän bzw. Herrscher. Das Volk kann derzeit in Österreich
nicht über den Notstand entscheiden. Das Volk wird nicht einmal zeitnah
über die Ausübung von Notkompetenzen informiert. Daher ist das
Volk derzeit auch nicht der tatsächliche Souverän von Österreich.
Lösungsvorschlag: Die Notkompetenzen gehören
dringend zeitlich und betragsmäßig eingegrenzt. Dafür braucht
es ein Gesetz, das durch das Volk beschlossen wird. Die Maßnahmen
der Notkompetenzen sind sofort auf der Webseite und mittels Presseaussendung
zu veröffentlichen.
(Exkurs: In Wien hat
Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ) mittels Notkompetenz am
15. Juli 2022 der Wien-Energie 700 Millionen € im Geheimen und im
Alleingang überweisen lassen. Die Probleme lösten sich aber nicht
von alleine auf, sondern verdoppelten sich bis August 2022 auf 1,4 Milliarden
€. Erst als auch die Stadt Wien zahlungsunfähig zu werden drohte
und um Rettung beim Bund ansuchte, flog der Deal rund um die Notmaßnahme
auf. (UNFASSBAR!!!))
Die Gegner der Demokratie:
1.0.22. Wer sind die Gegner der Demokratie?
Gibt es überhaupt Gegner der (ECHTEN) Demokratie?
Ja und zwar sind das sehr entscheidende Leute und Gruppierungen,
* z.B. die Elite, die sich um begrenzte Rohstoffe sorgt und deshalb
die Menschheit
von 8 Milliarden Menschen auf 0,5 Milliarden Menschen senken will;
(siehe => Georgia
Guidestones)
* z.B. die Globalisten, von Kapitalisten bis Kommunisten. Bei den einen
zählt nur das Geld, bei den anderen eine Ideologie;
* z.B. die Großkonzerne und deren Eigentümer;
* z.B. totalitäre Staaten, die ihren Herrschaftsbereich ausdehnen
wollen;
* z.B. scheindemokratische Staaten, in denen es nicht um das eigene
Volk, sondern nur um die jeweils eigene Partei oder Person geht;
* z.B. auch die EU, USA, Russland, China, UNO, die noch keine einzige
Volksabstimmung durchgeführt haben;
* z.B. so manche Wissenschafter (insb. Virologen / Wirr-o-logen), die
meinen die Weisheit für sich gepachtet zu haben;
* z.B. Parteien, die nur als Interessensvertretung für ihre eigenen
Interessen auftreten (= Lobbyismus), statt das Allgemeinwohl im Auge zu
haben. Damit verwässern bzw. verhindern die meisten Parteien die (echte)
Demokratie! Insofern sind viele Parteien sogar die Feinde der Demokratie
(= Volksherrschaft)!
* z.B. Bankenvertreter, Bauernvertreter, Beamtenvertreter, Gewerkschaftsfunktionäre
und andere Lobbyisten, die im österreichischen Parlament sitzen,
* z.B. die regierungstreuen, manipulativen Medien.
.
1.1.2. Wir brauchen die Freiheitsrechte speziell in Krisensituationen
und nicht nur bei politischem "Schönwetter".
Wir wollen ein absolutes Diktaturverbot, von links bis rechts bis zu
Gesundheitsthemen.
(Derzeitige Ausgangslage: Ein Parlament,
dass den Gesundheitsminister dazu ermächtigt hat, mittels Verordnungen
die Grundrechte auszuhebeln, ist sich seiner Verantwortung gegenüber
dem Volk - das es eigentlich vertreten sollte - nicht bewußt.)
1.1.3. Die Polizei auf seiten des Staates, statt auf der Seite des
Volkes.
Wie immer in Diktaturen steht die Polizei in Österreich auf Seiten
der Politik (Nationalrat + Regierung) und nicht auf Seiten des Volkes.
Selbst offensichtlich verfassungswidrige Verordnungen werden von Karl Nehammers
Polizei ausgeführt. Das ist skandalös und ist sofort zu beenden.
(Derzeitige Ausgangslage: Friedliche
Versammlungsteilnehmer werden von der Polizei auf der Straße eingekesselt
und anschließend "beamtshandelt" - sprich identifiziert und angezeigt.
Die Angezeigten müssen dann die Strafanzeigen beeinspruchen. Das Rechtsrisiko,
zu verlieren und Strafe zu zahlen, liegt auf Seiten des Volkes. Die Politiker
& Polizisten werden hingegen gut bezahlt.)
1.1.4. Die Bundesverfassung gilt immer!
Es soll kein Gesetz und keine Verordnung, zu keinem Zeitpunkt oder
aus irgendeinem Anlaß, die in der Bundesverfassung verankerten Rechte
außer Kraft setzen dürfen oder unterlaufen dürfen.
Zuwiderhandelnde Beamte sind sofort ihrer Funktion zu entheben und
zu bestrafen.
1.1.5. Demokratie ist etwas ganz anderes, als eine Diktatur auf Zeit.
(Derzeitige Ausgangslage: Das derzeitige
Regierungskartell aus ÖVP und GRÜNE-Partei ist in der Minderheit.
Das ÖVP-Grüne Kartell hat nur mehr eine Zustimmung von ca. 32%,
wenn man den Meinungsumfragen glauben möchte. Vielleicht ist die Zustimmung
auch schon weniger.
1.1.6. Echte Demokratie ist auch viel mehr, als nur Wahlen abzuhalten
(noch dazu manipulative Wahlen oder sogar eine rechtswidrige Wahl.)
Echte Demokratie heißt nicht nur "Wahlen abhalten" und seine
politischen Sachwalter (= Nationalräte) zu wählen, sondern heißt
Volksherrschaft, in allen seinen verschiedenen Facetten.
(Derzeitige Ausgangslage: Z.B. musste
die Bundespräsidentschaftswahlvom
22. Mai 2016 aufgrund einer Verfassungsgerichtshof-Entscheidung wiederholt
werden. Warum es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung beim
VfGH gekommen war, lag in einer Fehleinschätzung des VfGH-Präsidenten
Dr. Gerhart Holzinger, der glaubte die Argumente der Wahlanfechtung
widerlegen zu können, was ihm aber mißlang. Zur Bundespräsidentenwahl
2022 liegen bereits 3 Wahlanfechtungen vor.)
1.1.7. Demokratie erfordert ein besseres Schulsystem,
das jedem Menschen "eigenständiges Denken" und "dem eigenen Denken
zu vertrauen" beibringt. Auch sollte man bereits in jungen Jahren lernen,
andere Meinungen zu respektieren und Widersprüche zu erkennen (und
wenn geht aufzulösen).
1.1.8. Die freie Meinungsäußerung sollte erlaubt sein:
(Derzeitige Ausgangslage: Ein großer
Teil der Österreicher meint derzeit, man könne seine Meinung
nicht frei äußern bzw. habe man wirtschaftliche Nachteile dadurch.
Das ist eine Schande für unsere "Demokratie".
Eine Äußerung seiner Meinung sollte
nicht zu beruflichen und gesellschaftlichen Nachteilen führen, denn
sonst gibt es keine Meinungsfreiheit mehr. Die Meinungsfreiheit ist die
Basis der Demokratie. Andere Meinungen auszuhalten, macht eine Demokratie
erst aus. Wir brauchen wieder offene Debattenräume, insbesondere auch
zum Coronavirus und den verordneten Maßnahmen.)
1.1.9. Demokratie versus Regime versus Parteien-Diktatur:
* Bei einer Demokratie geht das Recht vom Volk aus. Mitteln dazu sind
Volksabstimmungen und Wahlen.
* Bei einem Regime bzw. einer Diktatur geht das Recht (und die Verfolgung
von Staatsbürgern) vom Despoten bzw. Diktator aus.
* In Österreich leben wir derzeit in einer begrenzten Parteiendiktatur
auf Zeit. In einer Legislaturperiode leben die Parteien ihre Machtherrschaft
voll aus. Die Bürger bzw. das Bundesvolk hat nichts mitzuentscheiden.
Es gibt keine Volksabstimmung.
(Derzeitige Ausgangslage: Das geht
so weit, dass die ÖVP-GRÜNE-Bundesregierung derzeit lediglich
32% an Wählerzustimmung hält und das ÖVP-GRÜNE Kartell
trotzdem noch die Mehrheit im Parlament inne hat, d.h. nicht repräsentativ
für den Volkswillen ist. Über diese Mandatsmehrheit im Parlament
stützt sie das Kartell in der Bundesregierung. Der (GRÜNE) Bundespräsident
unterstützt das ganze morsche System, anstatt das er sofortige Neuwahlen
veranlasst oder die Bundesregierung entlässt. Klarerweise ist Österreich
so keine repräsentative Demokratie mehr. Die Medien werden vom Staatsbudget
für ihr Schweigen mittels Presseförderung ruhig gehalten. Der
parteipolitisch besetzte ORF schweigt großteils zum Thema Volksentscheidungen
- wenig überraschend - ebenfalls, außer bei ein paar genehmen
Volksbegehren.)
.
(Derzeitige Ausgangslage: Durch das
COVID-Maßnahmengesetz und die dazugehörenden Verordnungen gibt
es immer mehr Beschränkungen. Öffentliche Veranstaltungen waren
ab März 2020 gar nicht mehr erlaubt. Bei Versammlungen schikanierte
die Polizei die Teilnehmer, identifizierte sie und brachte sie zur Anzeige.
Die Teilnehmer mußten dann mühsam die Strafverfügungen
und die Verordnungen beeinspruchen. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits
28 COVID-Maßnahmen-Verordnungen auf Bundesebene nachträglich
aufgehoben.
Aber auch in privaten Wohnungen und Häusern
dringt die Polizei ein und bestraft gegebenenfalls die Anwesenden nach
den COVID-Verordnungen.)
1.2.2. unverzügliche Überprüfung freiheitsbeschränkender
Gesetze durch den VfGH:
Wir wollen im Versammlungs- und Veranstaltungsrecht eine unverzügliche
Überprüfung freiheitsbeschränkender Gesetze und Verordnungen
durch den Verfassungsgerichtshof verankert sehen.
1.2.3. Weiters sollen private Veranstaltungen (Geburtstagsfeiern, Partys, Grillfeste) wieder möglich sein und zwar ohne Anmeldungen und ohne Bewilligungen.
1.2.4. Rechtsgrundlagen des Versammlungsgesetzes:
Eigentlich ist das Versammlungsrecht im Artikel 12 des österreichischen
Staatsgrundgesetz 1867 und im Artikel 11 der Europäischen Menschenrechts-
konvention (EMRK) festgeschrieben. Diese Rechtsgrundlagen müssen -
wie andere auch - im Sinne der Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden.
(Derzeitige Ausgangslage: Nur leider
wurden diese Rechte durch das COVID-Maßnahmengesetz und die COVID-Verordnungen
in Österreich ausgehöhlt und sinnentleert.)
.
1.3.2. Die Qualität der Medien & objektive Informationen:
Die Demokratie - insbesondere Volksabstimmungen und Wahlen - steht
und fällt mit der Qualität der objektiven Informationen für
das Wahlvolk.
Deshalb braucht es eine Wahlbroschüre
und ein Abstimmungsbroschüre, wo sich jede Partei bzw. die Befürworter
& Gegner bei Volksabstimmungen selbst darstellen dürfen. Das Wahl-
und Abstimmungsbroschüre sollte jedem Staatsbürger vor
der Wahl auf Staatskosten zugesandt werden, sowie auf der Parlamentswebseite
abrufbar sein.
1.3.3. Unabhängige Medien:
* Es braucht tatsächlich unabhängige Medien, insbesondere
finanziell unabhängige Medien.
* Nur unabhängige Medien können objektive Informationen -
zumindest von der Regierung und von Parteien unabhängige Informationen
- bieten.
* Die Medien sollen sich den Lesern verpflichtet fühlen und nicht
den Parlamentsparteien oder Regierungsparteien.
(Derzeitige Ausgangslage: Deshalb sollte kein Anfüttern der Medien erlaubt sein, weder durch Regierungsinserate mittels Steuerzahlergeld, noch durch Parlamentsparteien, die derzeit ihrerseits hauptsächlich über die Parteienförderung mittels Steuerzahlergeld finanziert werden. Ebenso stellt die Presseförderung ein Anfüttern der Medien durch die Koalitionsparteien bzw. Parlamentsparteien dar.
Medien werden derzeit üppigst mit Regierungsinseraten
versorgt:
Im Jahr 2020 haben staatliche Stellen und staatsnahe
Betriebe 222 Millionen Euro (= ca. 3 Milliarden Schilling) für Zeitungsinserate
ausgegeben und somit die Medien für eine wohlwollende Berichterstattung
angefüttert.
Rund 1/4 der Inserate der Ministerien gehen an
"Krone", "Heute" und die Tageszeitung "Österreich".
Die Ausgaben-Steigerung aller Inserate von 2019
auf 2020 um rund 25% gegenüber dem Vorjahr ist skandalös.
PS: Dabei müssen 1/3 der Werbegelder - nämlich
die unter 5000 Euro pro Quartal - nicht einmal gemeldet werden.)
Resümee: Die Medieninserate und die Presseförderung
des Staates gehören sofort ersatzlos gestrichen.
1.3.4. Der öffentliche Debattenraum der Medien:
In einer Demokratie wäre es wünschenswert, wenn
sich jeder einzelne Staatsbürger erst einmal über die wichtigsten
Dinge eingehend selbst informiert und zwar bei unabhängigen Quellen.
Wichtig für die ECHTE-Demokratie ist
ein möglichst großer, öffentlicher, unzensurierter
Debattenraum.
D.h. bei Themen wie EU-Mitgliedschaft versus Selbstbestimmung,
immerwährende Neutralität Österreich in Bezug auf den Ukraine-Krieg,
Gesundheit durch (Impf-)Spritze oder durch Immunität, Mobilfunk mittels
Mikrowellenfrequenzen, Migration versus Grenzkontrollen, EURO versus Schilling-Währung,
CO2 besteuern als Klimaschutz oder CO2 als die Luft zum Atmen für
Pflanzen nicht besteuern, usw. sind sinnvolle Lösungen gefragt und
die findet man nur bei einer offenen Diskussion.
(Derzeitige Ausgangslage: Stattdessen
besteht die "Information" der - angeblich informierten - Staatsbürger
derzeit aus einer Mixtur von dafür bezahlten, manipulierenden Quellen.
Da eine Überschrift, dort ein Bild, ein Stück weiter eine umgeschriebene
Presseaussendung, im Radio irgendwo ein paar Sätze aufgeschnappt und
drum-herum Werbung. So funktioniert die angebliche Information des österreichischen
Volkes derzeit über Politik. Es geht den Medien offensichtlich nicht
um Information, sondern um Manipulation, Gehirnwäsche mit einfachen
Slogans und einer emotional-haltungsorientieren-wertenden-urteilenden Diktion.
Die ORF-ZIBs beweisen es jeden Tag! (Mit so einer Anleitung bzw.
Faktenlage würde man nicht einmal ein Mittagessen kochen können,
geschweige denn ein Auto starten können). Die Demokratie-Show soll
aus der Sicht der Strippenzieher (Kapitalisten, Globalisten, Faschisten,
"Elite") so weitergehen. Sonst wäre ihr ganz großes Geschäftsmodell
bedroht.
Damit die Medien bei
diesem manipulativen Spiel mitspielen, erhalten sie hunderte Millionen
an Presseförderung, ORF-Förderung und Inserate der Parlamentsparteien,
sowie der Ministerien. Dafür wird zum Beispiel dann vom "Nichtwahlkampf"
des Ex-Bundeskanzlers Kurz in den Bundesländern
berichtet. Zum Ausgleich wird über neue Parteien so gut wie gar nicht
berichtet. Das geht so weit, dass zum Beispiel laut Presseaussendung
der Salzburger Nachrichten vom 5.8.2019 die Salzburgen
Nachrichten gleich zwei in ganz Österreich kandidierende Parteien
- nämlich die KPÖ und Der Wandel - gar nicht zum "Großen
Schlagabtausch" (= Diskussion mit den Spitzenkandidaten) einlädt.
Das soll angeblich folgendes bewirken: "Ein spannender politischer Abend,
der den Wählerinnen und Wählern erstmals eine Chance auf Orientierung
bietet.")
Die Einschränkung des öffentlichen "Debattenraums" durch die Medien:
S. 202 des Buches: "Warum schweigen die Lämmer", von Prof. Rainer
Mausfeld.
Rote Ergänzungen von R. Marschall.
Durch Selektion der Information schränken
die Medien den öffentlichen Debattenraum massiv ein.
Der Debattenraum ist jener Raum, über den
die Medieninhaber in ihren Medien diskutieren lassen. "Dieser zulässige
Debattenraum wurde im Gefolge der neoliberalen Revolution zunehmend verengt
bis hin zum gegenwärtigen Schrumpfraum der neoliberalen Mitte." ((c)
Rainer Mausfeld, Buch: Warum schweigen die Lämmer?). Ist der öffentliche
Diskussionsraum eingeschränkt, so ist das Fundament der Demokratie
zerstört. Die Einschränkungen werden in den letzten Jahrzehnten
immer restriktiver und immer besser sichtbar.
Beispielsweise traten
bei der vorigen Nationalratswahl 16 Parteien an. Es wurde aber nur von
maximal 5 - 6 Parteien von den Medien berichtet und die restlichen Parteien
mehr oder weniger verschwiegen. Facebook ist zum Linklöschen von Links
auf nicht genehme Seiten übergegangen. Suchmaschinen reihen unliebsame
(bzw unbezahlte?) Einträge weit nach hinten.
Anderes Beispiel: Die
Mitgliedschaft Österreichs in der EU und die Milliarden-Mitgliedsbeiträge
werden von den Massenmedien nicht in Frage gestellt, sondern gesund-gebetet.
Die Mitgliedschaft Bundesheeres bei der NATO-Partnerschaft und die Auslandseinsätze
des Bundesheeres ebenso nicht, obwohl das Bundesheer doch zur "immerwährenden
Neutralität" verpflichtet wäre. Die Grenzkontrollen an der österreichischen
Staatsgrenze zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in Österreich sind
nur an den Grenzübergängen zu Slowenien und Ungarn halbwegs intakt,
bei den anderen Staatsgrenzen gar nicht vorhanden. Die Masseneinwanderung
durch Migranten im Jahr 2015/2016 war zwar eu-rechtswidrig, wurde aber
dennoch auch von Österreich - genauer gesagt von SPÖ-ÖVP-Grüne-NEOS
- mitgetragen.
Statt das Volk zu informieren,
überfluten die Medien das Volk mit ausführlichen berichten über
Fußball, Autos, Katzenfotos, Girl des Tages, Wetter und klarerweise
mit Werbung. Der Debattenraum wird so nicht nur eingeschränkt, sondern
geschickt auf Banales umgeleitet.)
"Message-Control" durch die ÖVP:
Das kann im Falle der ÖVP auch als "Nachrichten-Kontrolle"
übersetzt werden.
Die meist von den Inseraten-Gelder der Parteien
und der Ministerien abhängigen Medien feiern diese Message-Control
als geniale Erfindung der ÖVP, was aber in Wirklichkeit nichts anderes
ist, als eine Einschränkung der Pressefreiheit. Früher einmal
hätte man Zensur dazu gesagt.
"Medien unterwerfen, Journalisten einschüchtern.
Kurier-Herausgeber Brandtstätter über
das System Kurz " =>kontrast.at
vom 22.7.2019
1.3.5. Demokratie ist im Zweifelsfall wichtiger als die Medien:
Wenn die Medien die Demokratie ("Volksherrschaft") bekämpfen,
müssen wir - zur Rettung der Demokratie - die Medien bekämpfen.
Anders geht das nicht.
Beispielsweise haben die Medien doch glatt versucht, die Anzahl der
Bewerber der Bundespräsidentenwahl
2022 lange Zeit zu verheimlichen. Während auf wikipedia bereits 15
Bewerber bekannt waren, berichteten die regierungstreuen, finanziell abhängigen
Massenmedien von lediglich 5 Bewerbern.
Bei Wahlen werden auch meist von den Massenmedien die
neuen Parteien verschwiegen. Diese haben dann bei der Wahl keine Chance
und die Medien versuchen sich nachträglich damit zu rechtfertigen,
dass die neuen Parteien keine Chance gehabt hätten. (= Das ist ein
Henne / Ei - Problem)
Lösungsvorschlag:
* Alternative Medienkanäle z.B. Webseite, E-mail-Verteiler und
telegram-Kanäle aufbauen. Jeder kann Infos an zumindest 10 Leute weiterleiten.
Daraus entsteht ein großer Multiplikator.
* Keine Medien mehr abonnieren, die Inseratengelder oder Presseförderung
kassieren.
1.3.6. Faire Parteienfinanzierung:
Zu einem fairen Wettbewerb gehört auch eine faire Parteienfinanzierung.
Lösungsvorschlag: Jede kandidierende Partei bzw. jeder alleine
kandidierender Kandidat soll die gleiche staatliche Förderung vor
dem Wahltag bekommen (= Startfinanzierung) und den gleichen Betrag pro
Stimme nach der Wahl (= Ergebnisfinanzierung).
Andere Vorschläge zu einer fairen Parteienfinanzierung sind uns
herzlich willkommen.
(Derzeitige Ausgangslage: Ausgeschlossenen
werden sollte, dass sich Parteien über parteinahe Vereine Steuerzahlergeld
holen können, wie das aktuell beim ÖVP-Seniorenbund der Fall
ist. Dabei hat sich der Seniorenbund ca 2 Millionen € aus dem Corona-Hilfsgeldertopf
geholt.)
1.3.7. Die Kartellbildung im Parlament gehört dringend verboten:
Lösungsvorschlag:
* Ziel der ECHTEN Demokratie ist die freie Meinungsbildung im Parlament,
wo bei jedem Thema die beste Lösung angestrebt wird;
* Der freie Mandatar gehört gefördert und nicht die Parteien;
* Klub- bzw Parteienfinanzierung gehört abgeschafft, da diese
keinen Mehrwert bringen;
* Kartellbildungen im Parlament gehören verboten und unter eine
empfindliche Strafe gestellt.
(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit ist es üblich, dass Parlamentsparteien ein Kartell bilden und so die Mehrheit und die Regierungsmacht an sich reißen. Diese Kartelle haben den hübschen Namen "Koalition" bekommen. Die Opposition wird so weitgehend ausgeschaltet. Das wird über geheime "Sideletters" (= Nebenabsprachen) vollzogen, wie Anfang Februar 2022 öffentlich bekannt wurde. Dadurch wird eine konstruktive Suche nach Lösungen verhindert und die meisten großen Probleme gehen im Parteien-Hickhack unter. Eine Kartellbildung entspricht klarerweise nicht dem Verhältniswahlrecht und nicht einer "repräsentativen" Demokratie. Die aktuelle ÖVP-Grüne "Koalition" hat nur mehr eine Zustimmung von 10% (!) in der Bevölkerung. (sieheoe24-Artikel vom 16.6.2022;). Aber auch die anderen Koalitionen bzw Kartelle sind von 50% weit entfernt, liegen sogar nur zwischen 8% - 23% der Befragten.)
1.4.2. Das ganze Volk ist von Gesetzen betroffen und bezahlt die
Steuern.
Daher sind Volksentscheidungen auch sehr sinnvoll.
Die Akzeptanz von Volksentscheidungen im Volk ist wesentlich höher,
als von Parteienentscheidungen oder gar nur von Bundeskanzler-Entscheidungen.
1.4.3. Der größte Vorteil von Volksentscheidungen ist,
dass Lobbyisten nicht das ganze Volk "kaufen" können.
(so wie das derzeit bei Parteien und Parteiensprechern mittels Korruption
der Fall ist oder sein könnte.) Auch ist ein ganzes Volk viel schwerer
zu manipulieren, als nur 92 Nationalratsabgeordnete (= die einfache Mehrheit,
die es für einen Parlamentsbeschluß benötigt wird) bzw.
nur die beiden Fraktionssprecher der Koalitionsparteien.
1.4.4. Fehlentwicklungen der Parteienvertreter stoppen:
Fehlentwicklungen der Parteienvertreter (= Nationalräte) oder
der Bundesregierung können jederzeit vom Volk mittels Volksabstimmungen
gestoppt werden.
Wer?
1.4.5. Das Volk darf über jedes Thema abstimmen, denn sonst
wäre es nicht der Souverän.
D.h., das Volk hat auch über einen Notstand und Kriegseinsätze
zu entscheiden.
Die Krisenzeiten sind meist Zeiten, in denen leider die Demokratie
abgeschafft oder massiv eingeschränkt wird. Dabei braucht es gerade
in der Krise sehr gute Entscheidungen. Da ist die Schwarmintelligenz -
die Intelligenz der Vielen - gefordert.
Es gibt kein Thema, dass das Parlament mit seinen Parteisoldaten besser
abstimmen kann, als das Volk.
1.4.6. Somit steht das österr. Volk auch über der EU, dem
EuGH und dem EGMR.
Keine internationale Organisation - auch nicht die UNO oder die WHO
- entscheidet über das österreichische Volk.
Was?
1.4.7. Was wichtige Themen sind:
Volksabstimmungen sollen nach allen positiven Volksbegehren (derzeit
bei über 100.000 Unterstützungserklärungen) abgehalten werden
müssen, denn das sind wichtige Themen.
1.4.8. bei allen Verfassungsänderungen
Volksabstimmungen sollen auch bei allen Verfassungsänderungen
und am besten auch bei neuen Raumordnungsgesetzen & Naturschutzthemen
verpflichtend abzuhalten sein.
1.4.9. Abänderungen von Volksabstimmungen:
Klarerweise kann das Volk seine Entscheidung im Laufe der Zeit - durch
eine neuerliche Volksabstimmung - auch abändern.
1.4.10. Volksabstimmungen sollen auch gegen Verordnungen möglich
sein
(z.B. gegen die COVID-Verordnungen).
Wie?
1.4.11. Der mehrheitliche Wille des Volkes ermitteln und umsetzen:
Der mehrheitliche Wille des Volkes kann mittels Volksabstimmung zuverlässig
ermittelt und rechtsverbindlich umgesetzt werden. Wir wollen, dass die
Österreicher/innen zu wichtigen Themen Volksabstimmungen selbst -
d.h. ohne Parlament - einleiten können! Das ist ein Eckpfeiler der
ECHTEN-Demokratie!
1.4.12. Der Staat soll gleich viel Sendezeit im staatlichen ORF für
Befürworter und Gegner zur Verfügung stellen.
Die Gestaltung der Sendungen soll gleichwertig sein.
Dafür kassiert der ORF die ORF-Gebühren.
(Exkurs: Andernfalls sollte man
die ORF-Gebühren streichen.)
1.4.13. Das Wahlgeheimnis soll auch bei Volksabstimmungen gelten.
Nur in einem Wahllokal kann die Wahlkommission die geheime und persönliche
Abstimmung garantieren.
Daher soll kein öffentliches und offenes Abstimmen möglich
sein (wie bei der Volksabstimmung 1938) und auch keine Abstimmung mittels
Brief oder Internet.
1.4.14. Knappe Mehrheiten bei Volksabstimmungen:
Bei knappen Mehrheiten (50% - 53%) soll eine Wiederholung der Volksabstimmung
durchführt werden müssen, z.B. nach 1 Jahr.
1.4.15. Volksabstimmungen & der Verfassungsgerichtshof:
Die Gültigkeit von Volksabstimmungen soll nicht vom Verfassungsgerichtshof
- mittels Rechtserfindung - verloren gehen.
(So geschehen mit dem VfGH-Erkenntnis vom 6. Oktober 2020 in
Sachen Flächenwidmung in der Gemeinde Ludesch in Vorarlberg. Qu. ORF.at
Beitrag vom 23.10.2020)
1.4.16. Volksbegehren & Parlament:
ALLE bisherigen Volksbegehren der 2. Republik Österreichs führten
zu keiner einzigen Volksabstimmung, sondern sie wurden im Parlament allesamt
abgewürgt!!! Die repräsentative Demokratie hat massiv versagt.
Daher braucht es auch die direkte Demokratie, wo Volksabstimmung ohne Parlament
gestartet werden können..
1.4.17. Beispiele für Fragen bei Volksabstimmungen:
* Sind Sie für eine (echte) Demokratie in Österreich? JA
/ NEIN
* Sind Sie für die Versammlungsfreiheit in Österreich? JA/
NEIN
* Soll das österreichische Volk eine Volksabstimmung nach positiven
Volks- begehren mit über 100.000 Unterstützungserklärungen
einleiten können? JA / NEIN
* Sind Sie für ein faires Wahlrecht (insbesondere für ein
Verhältniswahlrecht laut Bundesverfassung), ohne %-Hürden? JA
/ NEIN
* Sind Sie für eine Verkürzung der Legislaturperiode auf
2 Jahre? JA / NEIN
* Sind Sie für die Abschaffung der Briefwahl (da diese gegen das
persönliche und geheime Wahlrecht laut Bundesverfassung verstößt)?
JA / NEIN
* Wahlrecht nur für volljährige österreichische Staatsbürger?
JA / NEIN
* Sind Sie für Ausgangsbeschränkungen der (ungetesteten) Bevölkerung?
JA / NEIN
(Was man alles testen könnte: Coronagrippe, Delta-Variante,
Wuhan-Variante, Südafrika-Variante, Omikron-Variante, 30-Coronavirus-Mutationen,
Vogelgrippe, Schweinegrippe, Herpes, HIV, Hepatitis, ...)
* Sind Sie für die Impffreiheit (und somit gegen den Impfzwang)
in Österreich? JA / NEIN
* Sind Sie für Erwerbsfreiheit in Österreich? JA / NEIN
* Sind für die Beibehaltung von Bargeld? JA / NEIN
* Sind Sie nur mehr für elektronisches Geld? JA / NEIN
* Sind Sie für ein Gentechnikverbot in Lebensmitteln? JA / NEIN
* Sind Sie für Änderungen beim Asylgesetz, in Richtung vorübergehender
Schutz bis maximal 3 Jahre? JA / NEIN
* Sind Sie für ein Export-/Import-Verbot von Lebendtieren? JA
/ NEIN
* Sind Sie für die Abschaffung der 2x jährlichen Uhrenumstellungen?
JA / NEIN
* Sind Sie für die dauerhafte Normalzeit = Sonnenzeit oder für
die Sommerzeit (+ 1 Stunde) oder für die Winterzeit (-1 Stunde)?
* Sind Sie für Grenzkontrollen an der Staatsgrenze? JA / NEIN
* Sind Sie für Gesundheitskontrollen an der Staatsgrenze? JA /
NEIN
* Sind Sie für die Beibehaltung der immerwährenden Neutralität
Österreichs? JA / NEIN
* Sind Sie für Überflug- und Durchfahrtsrechts von USA-Armee-Soldaten
in Österreich? JA / NEIN
* Sind Sie für Auslandseinsätze / Kriegseinsätze des
österreichischen Bundesheeres in Afghanistan, Mali, Libanon? JA /
NEIN
* Sind Sie für den EURATOM-Ausstieg Österreichs? JA / NEIN
* Sind Sie für Staatszuschüsse an extrem klimaschädliche
Betriebe (z.B. Fluggesellschaften wie die AUA)? JA / NEIN
* Sind Sie für den Rücktritt der derzeitigen Bundesregierung?
JA / NEIN
Dieses Volksbegehren will, daß Volksbegehren mit über 100.000
Unterstützungserklärungen verpflichtend zu Volksabstimmungen
führen.
Daher ist der Artikel
41 Abs. 2 der Bundesverfassung zu ergänzen:
"Jedes von 100 000 Stimmberechtigten oder
von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Länder unterstützte
Volksbegehren ist von der Bundeswahlbehörde dem Nationalrat zur Behandlung
vorzulegen. Bei Volksbegehren mit über 100.000 Unterstützungserklärungen
sind zwingend Volksabstimmungen abzuhalten, falls das Parlament nicht von
sich aus dem Inhalt des Volksbegehrens zustimmt und die betreffende Gesetze
dahingehend abändert. ..."
und Artikel 43. B-VG ist abzuändern:
"Einer Volksabstimmung ist jeder Gesetzesbeschluss
des Nationalrates nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art.
42 beziehungsweise gemäß Art. 42a, jedoch vor seiner Beurkundung
durch den Bundespräsidenten, zu unterziehen, wenn der Nationalrat
es beschließt oder die Mehrheit der Mitglieder des Nationalrates
es verlangt. Weiters soll eine Volksabstimmung umgehend abgehalten werden,
wenn ein Volksbegehren mit mehr als 100.000 Unterstützungserklärungen
dies fordert."
1.5.2. Nur ein gleiches Wahlrecht in allen Bundesländern ist
fair und leicht verständlich.
Vorschlag zur Gesetzesänderung:
In den Landesverfassungsgesetzen und Landesbürgerevidenzgesetze
von NÖ und Burgenland ist die Wahlberechtigung von Zweitwohnsitzern
zu streichen, da diese eben nicht gleich mit Hauptwohnsitzern sind.
(Derzeitige Ausgangslage: Z.B. waren
in Niederösterreich (bis Feb. 2022) und sind im Burgenland Zweitwohnsitzer
wahlberechtigt, in Wien und anderen Bundesländer nicht. Wer entscheidet,
wer nun als Zweitwohnsitzer wahlberechtigt ist? Der (parteipolitische)
Bürgermeister!)
1.5.3. Ein vorzeitiger Wahltag wird vom Volk bestimmt
(Derzeitige Ausgangslage: Dzt. wird
der Wahltag vom Machtkartell der Regierungskoalition bestimmt. Dadurch
kann einerseits eine korrupte und fehlgeleitete Regierungskoalition NICHT
vorzeitig abgewählt werden. Das Volk muss derzeit bis zu 5 Jahre zuschauen,
wie Österreich von der Regierungskoalition ausgebeutet und drangsaliert
wird. Andererseits soll ein Regierungskartell nicht den Wahltag beliebig
nach günstiger Stimmungslage für die Koalitionsparteien vorverlegen
können.)
1.5.4. Ausreichende Vorlaufzeiten für Wahltermin, Stichtag,
UE-Sammelfrist:
Lösungsvorschlag: Der Wahltermin muss zumindest 6
Monate vor dem Wahltag öffentlich bekannt gemachten werden. Der Stichtag
sollte mindestens 6 Wochen vorher vom Nationalrat festgelegt und bekannt
gegeben werden. Die Unterstützungserklärungsfristen sollten mindestens
4 Wochen dauern und in allen Gemeinden mit dem Stichtag beginnen. (Dzt.
kann man in Wien bereits ab der Ausschreibung der Wahl Unterstützungserklärungen
sammeln, während man in den anderen Bundesländern erst ab dem
Stichtag - also erst 4 Wochen später - sammeln kann. Die verschiedene
Interpretation ist ein klarer Verstoß gegen das "gleiche" Wahlrecht.
Wobei sogar das Sammeln der Unterstützungserklärungen gegen die
übergeordnete Bundesverfassung, z.B. Art. 60 Abs. 3 B-VG, verstößt.)
(Derzeitige Ausgangslage: Die Vorlaufzeiten für die
Festlegung des Wahltermins, des Stichtages und der Frist zum Sammeln der
Unterstützungserklärungen sind viel zu kurz und gar nicht eindeutig
im Gesetz festgelegt.)
1.5.5. Keine Änderungen der Wahlgesetze in laufenden Wahlverfahren.
Man würde meinen, dass sei selbstverständlich, dass Wahlgesetze
nach einer Wahlausschreibung in laufenden Wahlverfahren nicht mehr geändert
werden, ist es aber nicht in Österreich.
(Derzeitige Ausgangslage: Das ist
es aber derzeit nicht der Fall, wie das Beispiel der Bundespräsidentenwahl
2022 in Österreich zeigt: Hier wurde nach der Ausschreibung der Wahl
am 7.7.2022 (BGBl. II Nr. 273/2022) nachträglich noch das BPräsWG
mittels Wahlrechtsänderungsgesetz
2022 per 19.7.2022 geändert, das am 20.7.2022
in Kraft trat. Dabei wurde ausgerechnet das Formular für die Unterstützungserklärungen
geändert. Das heißt, es war für die Wahl maßgeblich.
(siehe dazu die VfGH-Entscheidung vom 05.10.2021
zur Stadtratswahl in Groß Gerungs, WI5/2021).
1.5.6. Es sollte gleiche Regeln für alle wahlwerbenden Gruppen
beim Sammeln von Unterstützungserklärungen gelten, solange man
diese noch Sammeln muss.
Weiters sollen von der Behörde fehlerhaft ausgestellte Unterstützungserklärungen
nicht zu Lasten einer wahlwerbenden Partei gehen (so wie dies bei der OÖ-Landtagswahl
2021 der Fall war.)
(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit
werden die Parlamentsparteien, Landtagsparteien und Gemeinderatsparteien
massiv bevorzugt, da diese für ihren Wahlantritt keine Unterstützungserklärungen
im Volk sammeln müssen. Das heißt, die Parlamentsparteien, Landtagsparteien
und Gemeinderatsparteien haben wesentlich weniger Aufwand zu leisten, als
die neu antretenden Parteien. Das ist ein glatter Verstoß gegen das
verfassungsgesetzlich festgelegte gleiche Wahlrecht.)
1.5.7. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen sollte
auch für Wahlen mittels elektronischer Signatur ermöglicht
werden:
Lösungsvorschlag: Falls man das Sammeln der Unterstützungserklärungen
beibehalten möchte, sollten alle Unterstützungserklärungen
bei Volksbegehren und bei Wahlen auf die gleiche Art und Weise unterschrieben
werden können. (Dabei gibt es auch keinen Missbrauchsfall, denn im
schlimmsten Fall gibt es einen Kandidaten mehr am Stimmzettel. Das wäre
ja bei einer Wahl sogar etwas Gutes.)
Derzeitige Ausgangslage: Das Sammeln
von Unterstützungserklärungen für wahlwerbende Gruppen ist
derzeit NICHT mittels Handysignatur elektronisch möglich, wie z.B.
bei den Volksbegehren. Das schafft jede Menge unnötige Verwirrung
bei den Wählern/-innen.
1.5.8. Die Anzahl der zu sammelnden Unterstützungserklärungen
für einen Wahlantritt soll zumindest halbiert werden.
Vorschlag zur Gesetzesänderung:
§42 (2) Nationalratswahlordnung ist
folgendermaßen abzuändern:
"Der Landeswahlvorschlag muss von Personen,
die am Stichtag in einer Gemeinde des Landeswahlkreises in der Wählerevidenz
eingetragen und wahlberechtigt (§ 21 Abs. 1) waren, unterstützt
sein, und zwar in den Landeswahlkreisen Burgenland und Vorarlberg von je
50,
in den Landeswahlkreisen Kärnten, Salzburg und Tirol von je 100,
in den Landeswahlkreisen Oberösterreich und Steiermark von je 200
und in den Landeswahlkreisen Niederösterreich und Wien von je 250
Personen. Hierbei sind dem Landeswahlvorschlag die nach Muster Anlage 4
ausgefüllten und gemäß Abs. 3 eigenhändig unterfertigten
Unterstützungserklärungen anzuschließen."
Der Gesetzgeber kann - bis zu einer Abänderung durch den VfGH - auch überlegen, ob das Sammeln der Unterstützungserklärungen nicht gänzlich zu streichen ist, da diese gegen das "gleiche" Wahlrecht verstoßen. Jede Person oder Partei - die kandidieren möchte - soll auch kandidieren können. Das Einreichen eines Wahlvorschlages soll ausreichen. Es soll das Volk entscheiden wer gewählt wird und nicht die gesammelten Unterstützungserklärungen darüber entscheiden, eine Partei oder ein Kandidat überhaupt am Stimmzettel steht und damit letztlich gewählt werden kann.
1.5.9. Registrierung durch das "Zentrale Wählerregister" am
Amt:
D.h. sobald eine Unterstützungserklärung bei einem Gemeindeamt
bzw Magistratischen Bezirksamt abgegeben wurde, ist diese gültig.
Derzeitige Ausgangslage: Das "Zentrale
Wählerregister" sollte nicht - wie bisher
- nur bei Volksbegehren gelten, sondern auch bei Wahlen, insbesondere
auch bei der Abgabe von Unterstützungserklärungen.
1.5.10. Die Rücksendung der Unterstützungserklärungen
an die Kandidaten ist sinnlos:
Lösungsvorschlag: Die Rücksendungsverpflichtung abschaffen.
Die Unterstützungserklärungen werden derzeit ohnedies bei
einem Amt abgegeben. Das Innenministerium hat schon derzeit ein elektronisches
Wählerverzeichnis und sammelt die Unterstützungserklärungen
bei Volksbegehren österreichweit elektronisch ein.. Es ist daher nicht
notwendig, dass - wie bisher - eine Rücksendung der Unterstützungserklärung
an die Kandidaten in Papierform erfolgen müssen, die die Unterstützungserklärungen
dann bei einem weiteren Amt - nämlich beim Innenministerium - einreichen
müssen.
Derzeitige Ausgangslage: Die Rücksendeverpflichtung
bringt keinen Mehrwert, außer der Post. Der Minderwert der derzeitigen
Situation ist:
* Einige Unterstützungserklärungen
verschwinden bei der Post oder kommen zu spät an.
* Einige Unterstützungserklärungen
werden von den Unterstützungswilligen nie aufgegeben, da es am Kuvert
oder an der Briefmarke scheitert oder weil sie darauf vergessen, den Brief
rechtzeitig abzusenden. Das verringert die Chancen der Kandidaten erheblich,
obwohl es nicht am Wählerwillen scheitert.
1.5.11. Jede wahlberechtigte Person sollte bei der Wahl zu einer
Gebietskörperschaft auch für sich alleine antreten können,
(und
nicht nur als Teil einer Partei. Derzeit müssen Kandidaten eine Partei
gründen oder einer Partei beitreten oder von dieser aufgestellt werden,
um kandidieren zu können).
Das würde ein Bürgerparlament ermöglichen (anstelle
des derzeitigen Parteienparlaments).
1.5.12. Die Bundeswahlbehörde braucht einen Behördensitz
(und nicht nur einen Briefkasten).
(Laut Mag. Robert Stein, Wahlrechtsabteilung
und Stellvertreter des Bundeswahlleiters in der Bundeswahlbehörde,
hat die Bundeswahlbehörde keine Anschrift und daher auch keinen Sitz;
Qu.: E-mail vom 26. August 2022, GZ: 2022-0.611.512.
Daher konnten die Wahlwerber zur Bundespräsidentenwahl
2022 auch keine Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde einbringen,
so wie das im §7 Abs. 1 BPräsWG gefordert wird. Beim Briefkasten
im Innenministerium konnte man den Wahlvorschlag übrigens auch nicht
einbringen.)
1.5.13. Es soll keine Gebühren für die Einreichung von
Wahlvorschlägen geben.
Vorschlag zur Gesetzesänderung:
Ersatzlose Streichung des § 43 Abs.
4 der Nationalratswahlordnung und § 7 Abs. 9 Bundespräsidentenwahlgesetz
.
(Derzeitige Ausgangslage: Es ist
nicht einzusehen, warum Parteien und Kandidaten Gebühren für
die Einreichung eines Wahlvorschlages (= passives Wahlrecht) bezahlen müssen.
Das ist ein Verstoß gegen das gleiche Wahlrecht, denn die einen Parteien
- die ein Mandat bekommen - bekommen das Geld über die Parteienförderung
wieder retour, die anderen nicht. Bei der Bundespräsidentschaftswahl
bewirkt die Zahlungsverpflichtung von 3.600 € eine Diskriminierung
jener Kandidaten, die sich das nicht leisten können. Diese Gebühr
ist auch unsachlich, da die Gebühr nichts mit den Kosten einer Wahl
zu tun hat, denn sonst müßte die Gebühr bei mehreren Kandidaten
immer geringer werden. Das tut sie aber nicht.
Dass Wähler keine Gebühr für das
aktive Wahlrecht bzw. für eine Stimmabgabe bezahlen müssen, steht
ja auch außer Streit.)
1.5.14. Keine Veröffentlichung von Umfragen mehr kurz vor dem
Wahltag
Die Veröffentlichung von (manipulierten) Meinungsumfragen 3 Wochen
vor dem Wahltag, gehören bei Strafe verboten.
(Derzeitige Ausgangslage: Wie man
gerade in der der Affäre von Sebastian Kurz sieht, hat die ÖVP
bzw sein Umfeld die manipulierten Meinungsumfragen in Auftrag gegeben.
Dies mit dem voraussichtlich Ziel, die Nationalratswahl zugunsten der ÖVP
medial zu beeinflussen bzw. manipulieren. Gleichermaßen kann man
auch andere Wahlen medial manipulieren.)
1.5.15. Die Briefwahl soll abgeschafft werden.
Vorschlag zur Gesetzesänderung:
§38, 39, 40 und 60 der Nationalratswahlordnung
sind ersatzlos zu streichen.
Bis zur Abschaffung der Briefwahl, sollen die Briefwahlunterlage nur
mittels eingeschriebenen Briefen zugestellt werden dürfen.
(Derzeitige Ausgangslage: Die Briefwahl
soll abgeschafft werden, da sie Tür und Tor zu einem Mißbrauch
öffnet und eine Wahlmanipulation ermöglicht.
Bei der Briefwahl gibt es nämlich keine
Wahlbehörde, die z.B. das persönliche und geheime Ausüben
des Wahlrechts garantiert. So kann in Vereinen oder Moscheen gemeinsam,
offen oder von anderen Personen gewählt werden. Damit ist das persönliche
und geheime Wahlrecht nur mehr ein totes Recht, welches nur mehr am Papier
steht.
Die Briefwahl wurde
erst im Jahr 2007 eingeführt und machte die bis dahin geltende Wahlkartenwahl
obsolet.
Die Briefwahl ermöglicht
auch den verbotenen Stimmenkauf und gehört schon alleine deshalb abgeschafft.
Die Briefwahl wird teilweise
als
normaler Brief zugestellt, womit nicht einmal sicher ist, dass die
betroffene Person die Briefwahlunterlage übernommen hat.
Verfassungsbeschwerden gegen die Briefwahl gab es bereits mehrere. Die VfGH-Richter lehnten aber die Einsprüche gegen die Briefwahl ab, trotz offensichtlicher Verfassungswidrigkeit. Somit ist nun der Gesetzgeber gefordert.)
1.5.16. Wahlkartenwahl (statt Briefwahl):
Mit einer Wahlkarte kann man in allen Wahllokalen Österreichs
und im Ausland (z.B. in Botschaften) wählen gehen, falls man am Wahltag
ortsabwesend ist. Wie bei der normalen Wahl (= Urnenwahl) am Hauptwohnsitz,
gewährleistet bei einer Wahlkartenwahl eine Wahlkommission die geheime
und persönliche Stimmabgabe in einem Wahllokal. Das hat viele Jahre
in Österreich sehr gut funktioniert und soll daher wieder eingeführt
werden.
1.5.17. Behinderte sollen auch wählen "gehen" können.
Lösungsvorschlag: Alle Wahllokale sollen
behindertengerecht zugänglich sein.
(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit
können gehbehinderte Personen des öfteren nicht der Fall wählen
"gehen", z.B. wenn das Wahllokal im 1. Stock ist und kein Aufzug vorhanden
ist. Wie soll der Behinderte mit seinem Rollstuhl oder Rollator in den
1. Stock kommen?
Dass sich mobilitätseingeschränkte
Personen bereits Wochen vor der Wahl melden müssen, um am Wahltag
barrierefrei wählen zu können, schränkt jedenfalls all jene
Personen ein, die kurzfristig Einschränkungen erleben.)
1.5.18. Mit Kugelschreiber (statt mit Bleistiften) die Stimmzettel
ankreuzen;
Lösungsvorschlag: Alle Wahllokale sind
mit nicht-ausradierbaren Kugelschreibern auszustatten.
(Derzeitige Ausgangslage: Immer
wieder werden Bleistifte in den Wahlzellen aufgelegt. Das Problem dabei
ist, dass man Stimmabgaben ("Kreuze") mit Bleistift nachträglich ausradieren
kann und abändern kann. Deshalb sollte sich jeder Bürger einen
Kugelschreiber zur Stimmabgabe mitnehmen.)
1.5.19. Nur volljährige Österreicher sollen in Österreich
wahlberechtigt sein;
Es sollen nur volljährige Personen ab 18 Jahren wählen dürfen
(statt
bisher auch minderjährige Kinder).
Begründung: Nur volljährige Menschen sind voll geschäftsfähig.
Weiters ist es auch von Vorteil, dass damit Politik aus dem Schulunterricht
(Mittelschule, Berufsschule) draußen gehalten werden kann.
1.5.20. Das Ausländerwahlrecht für EU-Bürger in Österreich
abschaffen:
Das Ausländerwahlrecht der EU-Bürger in Österreich sollte
auf allen Ebenen abgeschafft werden.
Die Ebenen betreffen sowohl die Gemeindeebene, als auch die EU-Ebene.
Das würde die Fremdbestimmung Österreichs verkleinern.
EU-Bürger können und sollen in ihrem Heimatland wählen,
aber nicht im Gastland.
Artikel 23a. (1) Bundesverfassung:
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in Österreich
auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen
Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag volljährig
sind und am Stichtag der Wahl entweder die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen und nicht nach Maßgabe des
Rechts der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen
Union besitzen und nach Maßgabe des Rechts der Europäischen
Union wahlberechtigt sind, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gewählt.
1.5.21. Für einen einheitlichen, gleichzeitigen Wahlschluss
in allen Sprengeln;
Lösungsvorschlag: Für alle Sprengel soll es einen einheitlichen
Wahlschluss geben. Dadurch kann es nicht passieren, dass schon Ergebnisse
von Sprengeln im Umlauf sind, während andere noch wählen.
(Derzeitige Ausgangslage:
Derzeit ermöglicht der unterschiedliche Wahlschluss, dass viele Sprengel
vor Wahlschluss ausgezählt werden und die Ergebnisse von Parteimitgliedern,
die in den Wahlkommissionen sitzen, intern weitergegeben werden. D.h. die
Parteien wissen dann, ob und wo es für sie knapp wird und können
so ihren letzten Wahlkampfeinsatz koordinieren. Das ist eine Diskriminierung
all jener Parteien, die nicht in allen Sprengeln ihre Vertreter drinnen
sitzen haben.)
1.5.22. Eine öffentliche Stimmenauszählung soll verpflichtend
werden:
Das würde die Transparenz und damit die Glaubwürdigkeit von
Wahlen erhöhen.
z.B. durch die Anwesenheit von Medienvertretern oder einfachen Bürgern;
z.B. durch Fernseh- und Video-Übertragungen, so wie in Großbritannien.
(Derzeitige Ausgangslage:
Derzeit erfolgt die Stimmenauszählung in Österreich geheim. Warum
wohl?)
1.5.23. Das Verhältniswahlrecht: Jede Stimme zählt gleich
viel.
Ein faires Wahlrecht beinhaltet, dass jede Stimme gleich viel zählt
und den gleichen Erfolgswert bei der Auszählung hat.
Das Verhältniswahlrecht laut Artikel 26 Abs. 1 der österr.
Bundesverfassung ist einzuhalten und umzusetzen. Z.B. gab es bei der Nationalratswahl
2019 4.777.246 gültige Stimmen. Bei 183 Abgeordneten würde man
für 1 Mandat somit 26.106 Stimmen benötigen. Das letzte Mandat
(= Reststimmenmandat) sollte die Person bekommen, die am meisten Reststimmen
erhalten hat.
z.B.
1% der Stimmen soll auch ca. 1 % der Mandate ergeben.
2% der Stimmen soll auch ca. 2 % der Mandate ergeben, usw.
Viele Parteien im Nationalrat repräsentieren die Vielfalt des
Volkes deutlich besser, als das jetzige unfaire Wahlrecht gemäß
der Nationalratswahlordnung.
Vorschlag zur Gesetzesänderung:
§ 100. (1) Nationalratswahlordnung
ist folgendermaßen abzuändern:
"Im zweiten Ermittlungsverfahren nehmen Parteien
teil, die im ersten Ermittlungsverfahren gültige Stimmen erzielt haben.".
(Derzeitige Ausgangslage: Die %-Hürden bei der Mandatsvergabe für den Einzug ins Parlament sollen abgeschafft werden, da diese nicht dem Verhältniswahlrecht entsprechen und daher verfassungswidrig sind. Wir wollen keine Abänderungen und Um-interpretationen der Bundesverfassung durch einfache Gesetze oder durch den Verfassungsgerichtshof.)
1.5.24. Die Legislaturperiode soll auf 2 Jahre verkürzt werden.
Damit könnte der Machtmissbrauch durch die Parteienvertreter im
Parlament klein gehalten werden.
Vorschlag zur Gesetzesänderung:
Artikel 27. (1) Bundesverfassung: Die
Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert zwei Jahre, vom Tag
seines ersten Zusammentrittes an gerechnet, jedenfalls aber bis zu dem
Tag, an dem der neue Nationalrat zusammentritt.
1.5.25. Beschränkung der Amtszeit von Nationalratsabgeordneten
auf max. 10 Jahre:
Um Machtmissbrauch und Korruption zu minimieren, sollte man bei Parlamentariern
eine Funktionsdauer von max. 10 Jahren vorsehen.
(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit
gibt es keine Höchstdauer für Nationalratsabgeordnete. D.h. es
kann derzeit auch jemand 25 Jahre und noch länger Abgeordneter sein.)
1.5.26. Die Wahlbehörden gehören von parteifreien Wahlbeisitzern
besetzt.
Lösungsvorschlag: Wahlbehörden sollen nur mit Beisitzern
besetzt werden, die keiner Partei angehören. Denn nur Wahlbeisitzer,
die keiner Partei angehören, sind weitgehend unbefangen und unparteiisch.
Nur so kann ein korrektes Wahlergebnis sichergestellt werden!!!
Alternativvorschlag: Jede wahlwerbende Partei kann gleich viele Wahlbeisitzer
stellen.
Die Wahlbehörden sollten medienöffentlich zugänglich
sein.
Transparenz schafft Vertrauenswürdigkeit in die Abläufe und
in das Wahlergebnis.
(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit
werden die Wahlbehörden (Bundeswahlbehörde, Landeswahlbehörden,
Gemeindewahlbehörden.) mit Wahlbeisitzern von den Parlamentsparteien
besetzt. Diese geloben per Handschlag ihre Unparteilichkeit und Unbefangenheit.
Das ist klarerweise eine Farce.)
1.5.27. Eine Amtsverschwiegenheit für Wahlzeugen und Vertrauenspersonen
sollen bis zum Wahlschluss gelten:
Auch Wahlzeugen und Vertrauenspersonen sollen bis zum Wahlschluss keine
Informationen nach außen geben dürfen, um Wahlmanipulationen
zu verhindern..
§61 Abs.
2 der Nationalratswahlordnung sollte dahingehend korrigiert werden.
(Anm.: Derzeit geben
die Wahlzeugen Informationen an ihre Parteien, wer schon wählen war
und wer nicht. Die Parteien vergleichen dann die Wählerliste mit ihrem
Mitgliederverzeichnis und drangsalieren dann ihre Mitglieder, doch endlich
wählen zu gehen. Manchmal wird den Parteimitgliedern sogar ein Shuttle-Service
der Parteien zum Wahllokal angeboten. Dadurch wird von den jeweiligen Parlamentsparteien
versucht, ihr Wahlergebnis positiv zu beeinflussen.)
1.5.28. Niederschriften und Wahlprotokolle gehören veröffentlicht:
Das würde eine Wahl für jeden Bürger nachvollziehbar
machen.
(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit
sind alle Wahlprotokolle geheim. Auf der obersten Ebene - der Bundeswahlbehörde
- wird kein einziges Wahlprotokoll einer Landeswahlbehörde vorgelegt.
Die Niederschrift bzw das Protokoll einer Sitzung der Bundeswahlbehörde
ist wiederum geheim. Nicht einmal die Beisitzer der Bundeswahlbehörde
erhalten ein Protokoll.)
1.5.29. Es sollte für jeden Wahlberechtigten ein Recht zur Wahlanfechtung
geben.
Das würde die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit einer
Wahl und somit die Glaubwürdigkeit erhöhen.
(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit
können nur wahlwerbenden Parteien eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof
einbringen.)
1.5.30. Die Parteienförderung gehört massiv gesenkt, fairer
gestaltet und auch für Kleinstparteien zugänglich gemacht.
Eine besondere Förderung von Kleinstparteien, die es bei der letzten
Wahl nicht in den Nationalrat geschafft haben, wäre erstrebenswert.
Beispielsweise wären Wahlkampfentschädigungen bzw. Ergebnisfinanzierung
pro gültiger Stimme bei der letzten Wahl sinnvoll.
Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt. Insoferne ist es gerechtfertigt,
dass auch Klein- und Kleinstparteien gefördert werden.
1.5.31. Die Abwahl des Bundespräsidenten soll durch das Volk
möglich werden.
Lösungsvorschlag: Änderung des §60
(6) B-VG:
„Vor Ablauf der Funktionsperiode kann der
Bundespräsident durch Volksabstimmung abgesetzt werden. Die Volksabstimmung
ist durchzuführen, wenn ein Volksbegehren mit über 100.000 Unterstützungserklärungen
oder die Bundesversammlung es verlangen. …“
(Derzeitige Ausgangslage: Der Bundespräsident
kann derzeit zwar mittels Volksabstimmung abgewählt werden (Art. 60
Abs. 6 B-VG), allerdings kann das Volk diese Volksabstimmung nicht selbst
einleiten, sondern nur die parteipolitisch besetzte Bundesversammlung).
1.5.32. Verhältniswahlrecht statt D´Hondt-Wahlverfahren:
In Artikel 26. der Bundesverfassung ist die Verhältniswahl gesetzlich
festgelegt:
(1) Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund
des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes
der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Das Verhältniswahlrecht - wo jede Stimme gleich viel zählt - sollte bei allen Wahlen in Österreich gelten. Die Verteilung der Mandate muss nach dem "Verhältnis der Parteisummen" erfolgen, so der Verfassungsgerichtshof. Das verstehe man unter einem "gleichen Wahlrecht". In der Praxis bedeutet das, die Anwendung der Hare/Niemeyer-Verfahrens. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht.
(Derzeitige Ausgangslage: Bei Mandatsvergaben
wird in Österreich oft das D'Hondt-Verfahren angewandt. Das ein Divisorverfahren
mit Abrundung, bei dem Großparteien profitieren und kleinere Parteien
benachteiligt werden. Deshalb wurde z.B. die Stadtratswahl in Groß-Gerungs
schon 2x vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, weil die Mandatsvergabe
nicht dem Wählerwillen entsprach. Diese Bevorzugung der Großparteien
verstößt gegen das verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung
und im Speziellen gegen das Recht auf gleiches Gewicht aller Wählerstimmen.
(Vorgeschichte: Die ÖVP hatte mit 68% der Stimmen, 100% der 5 Stadtrats-
mandate nach dem D´Hondt-Verfahren für sich beansprucht und
sich selbst zugeteilt und damit 2x beim VfGH verloren. Das war auch dem
Verfassungs- gerichtshof zu krass und er wich von seiner bisherigen Rechtssprechung
ab. Nun ging 1 Stadtrat an SPÖ und 1 Stadtrat an die FPÖ.)
* Entscheidungen: Verfassungsgerichtshof, Wien, WI6/2020
vom 8. Oktober 2020 und WI5/2021
vom 05.10.2021.
* Zeitungsartikel von heute
vom 28.10.2021.
1.5.33. Mandatsverschiebungen mit einem fairen Wahlrecht:
(d.h. ohne Anwendung der 4%-Hürde bzw. Sperrklausel in §100
und §107 der NRWO.)
Mandatsraub bei der Nationalratswahl 2017 in Österreich:
Welcher Partei wieviele - der ihnen aufgrund des Wahlergebnisses zustehenden
- Mandate bei der Nationalratswahl 2017 geraubt wurden:
GRÜNE: 3,8%, 7 Mandate
GILT: 0,95%, 2 Mandate
KPÖ: 0,8%, 1 Mandat
In Summe 5,5% bzw. 10 Mandate, die ihnen vorenthalten ("geraubt") wurden.
Wer diese legal geraubten Mandate verloren hätte?
ÖVP: -4
Mandate
SPÖ: -3
Mandate
FPÖ: -3
Mandate
---
Mandatsraub bei der Nationalratswahl 2013 in Österreich:
Welcher Partei wieviele - der ihnen aufgrund des Wahlergebnisses zustehenden
- Mandate bei der Nationalratswahl 2013 geraubt wurden:
BZÖ: 3,5%, 6 Mandate
KPÖ: 1,0%, 2 Mandate
Piratenpartei: 0,8%, 1 Mandat
In Summe 5,3% bzw. 9 Mandate, die ihnen vorenthalten ("geraubt")
wurden.
Wer diese legal geraubten Mandate verloren hätte?
SPÖ: -3
Mandate
ÖVP: -3
Mandate
FPÖ: -2
Mandate
Grüne: -1 Mandat
D.h. man sieht, ein faires Wahlrecht betrifft alle Parteien,
(ist also kein links-rechts-Thema).
Siehe auch die Forderungen der Interessensgemeinschaft für ein
=> faires Wahlrecht
.
1.6.1. Der Sinn der Gewaltenteilung bzw. Gewaltentrennung ist,
dass sich die Staatsmacht auf verschiedene Gruppen verteilt, die sich
gegenseitig kontrollieren sollen.
So sollte es zu möglichst geringem Machtmissbrauch und möglichst
wenig (Parteien-)Korruption kommen.
Durch Gewaltenteilung wird verhindert, dass eine Partei die Mehrheit
im Parlament, in der Bundesregierung, im Verfassungsgerichtshof, im Rechnungshof
und im ORF gleichzeitig hat (so wie das derzeit leider mit der ÖVP
der Fall ist).
(Exkurs: Grundsätzlich ist
die Gewaltenteilung in der Bundesverfassung oberflächlich verankert.
Der Verfassungsgerichtshof schaut derzeit beim Bruch der Gewaltentrennung
zu, ohne den Missstand zu beseitigen.)
1.6.2. Die Staatsgewalt soll in LEGISLATIVE, EXEKUTIVE u. JUDIKATIVE
Gewalt aufgeteilt werden.
(siehe => Charles
Montesquieu, vom Geist der Gesetze, 1748)
Diese Staatsgewalten haben nicht nur - wie bisher - formal, sondern
auch inhaltlich voneinander unabhängig zu sein. D.h. getrennte Wahlen
für die Wahl der Mitgliedern der jeweiligen Staatsgewalt. Parteien
dürfen nur bei Wahlen zur Legislative antreten. Bei der Wahl der Exekutive
und Judikative sollen nur natürliche Personen zur Wahl antreten dürfen,
die keiner Partei zugehörig sind (aber keine
juristische Personen, wie z.B. Parteien.)
1.6.3. Für jede Staatsgewalt soll es eine eigene Wahl geben.
Die Gewaltentrennung der Staatsgewalten wird am besten durch getrennte
Wahlen erreicht.
Parteimitglieder sollten bei der Jobbesetzung in den Gerichten und
in der Bundes- und Landesregierung ausgeschlossen sein.
(Exkurs: Was bei einer echten Gewaltentrennung
nicht mehr ginge wäre, dass eine Partei mit einer absoluten Mehrheit
im Parlament, auch - automatisch oder sonst wie - die Mehrheit in den anderen
Gewalten erhält. Denn sonst wäre die Gewaltentrennung nur eine
scheinbare und würde nicht funktionieren. Wer meint, die getrennten
Wahlen wären zu teuer, der soll sich einmal überlegen, wie hoch
der Korruptionsschaden durch die derzeitigen Strukturen ohne Gewaltenteilung
ist.)
1.6.4. Ausschließungsgründe & Abkühlphase:
Es braucht Ausschließungsgründe für die Bewerbung von
Personen von anderen Staatsgewalten. (Abkühlphase 10 Jahre)
Personen sollten nicht zwischen den Gewalten hin- und herspringen dürfen.
Unser Vorschlag wäre eine Abkühlphase von 10 Jahren, nach
der erst der Umstieg von einer Gewalt auf eine andere möglich ist.
(Derzeitige Ausgangslage:
Beispiele:
Es soll nicht möglich sein, dass Sebastian
Kurz zum Nationalrat gewählt wird (= Gesetzgebung) und dann Bundeskanzler
(= Chef der Staatsverwaltung, Exekutive) wird, dort zurücktritt und
anschließend wieder im Parlament auftaucht und von dort aus die Staatsverwaltung
(= Bundesregierung) kontrolliert!).
Es soll nicht möglich sein, dass Mandatare
- wie Werner Kogler - für das Europaparlament gewählt werden
und noch während dieser Periode für das österreichische
Parlament gewählt werden (= Legislative) und dann den Job als Vizekanzler
(= Exekutive, Staatsverwaltung) annehmen.
Es soll nicht möglich sein, dass Wolfgang
Brandstetter als Justizminister (= Exekutive) anschließend in den
Verfassungsgerichtshof (= Judikative) wechselt.
Es soll nicht möglich sein, dass die Verfassungsgerichtshofs-
präsidentin (Judikative) Brigitte Bierlein anschließend Bundeskanzlerin
(= Exekutive) wird.)
1.6.5. Die Gewaltentrennung braucht es auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene.
Will man Machtmißbrauch und Korruption wirksam bekämpfen,
so braucht es die Gewaltentrennung auf allen 3 Verwaltungsebenen des Staates.
In den Landtagen und Gemeinderäten gibt es das gleiche Problem, wie
auf Staatsebene.
1.6.6. Verbot von Kartellbildungen ("Koalitionen") von Parteien im
Nationalrat, in den Landtagen und in den Gemeinderäten.
Das Ziel sind Gesetze, die dem Volkswillen entsprechen und nicht den
Parteienwillen abbilden.
Kartelle / Koalitionen dienen nicht dem Volk und sind daher zu verbieten.
Kartelle / Koalitionen sind der pure Machtmißbrauch und daher
abzustellen.
(Derzeitige Ausgangslage:
Derzeit werden von den Parteien nicht nur die Wahlen manipuliert, sondern
auch nachher die Umsetzung der Wahlergebnisse. Mit den Kartellen ("Koalitionen")
im Parlament, wird die Repräsentativität (= Abbildung des Volkswillens)
im Nationalrat umgangen. Es zählt nicht mehr der Wählerwille,
sondern es entsteht ein Kuhhandel der beiden Kartellpartner. Dabei stimmt
der eine Kartellpartner beim anderen mit, um sich Vorteile gegenüber
der Opposition zu verschaffen. Kartelle führen zu Machtmißbrauch.
Kartelle sind in der Wirtschaft längst verboten, aber in der Politik
Realität.)
Maßnahmen im Nationalrat:
1.6.7. Die Freiheit des einzelnen Mandatars gehört aufgewertet.
Der Klubzwang der Parteiklubs gehört gesetzlich bei Strafe verboten.
1.6.8. Wichtig wäre ein Sexismusverbot...
... und somit auch das Verbot eines Reißverschlußsystems
nach Geschlechtern.
1.6.9. Mandatsvergabe nach Anzahl der Vorzugsstimmen:
Die Wahl der Abgeordneten soll nach Anzahl der Vorzugsstimmen (und
nicht wie bisher nach Parteienlisten) erfolgen.
(Derzeitige Ausgangslage:
Übrigens,
wußten Sie, dass Karl
Nehammer mit nur 366 Bundes-Vorzugsstimmen -
in den Nationalrat (= Legislative) gewählt wurde, um jetzt Bundeskanzler
(= Chef der Exekutive) zu sein, für diese Funktion er definitiv nicht
vom Volk gewählt wurde.)
1.6.10. Für eine freie Bildung von Mehrheiten im Parlament bei
jedem Sachthema.
Das wäre der eigentliche Sinn der repräsentativen Demokratie!
(Derzeitige Ausgangslage:
Derzeit läuft es völlig verkehrt. Derzeit wird das Parlament
zum Erfüllungsgehilfen der Regierung gemacht. Die Regierung wurde
dabei nicht einmal vom Volk gewählt.)
Maßnahmen in der Staatsverwaltung / Regierung:
1.6.11. KEINE Gesetzesvorlagen durch Minister
Die Minister bzw die Bundesregierung dürfen - aufgrund der Gewaltenteilung
- keine Gesetzesvorlagen mehr einbringen dürfen, sondern sollen nur
mehr Gesetze vollziehen.
1.6.12. Die Minister müssen Qualifikationen für ihren Job
haben.
Die Berufsvoraussetzungen müssen durch Bewerbungsunterlagen nachgewiesen
werden.
1.6.13. Das Volk soll die jeweiligen Bundesminister in einer eigenen
Wahl wählen.
Krasse Fehlbesetzungen können so vermieden werden.
(Derzeitige Ausgangslage:
Norbert Darabos (Wehrdienstverweigerer) oder Fr. Mag. Claudia Tanner (sie
war nie beim Bundesheer oder Zivildienst) als Verteidigungsminister sind
die offensichtlichsten Fehlbesetzungen in der Regierung. Diese Personen
haben ihre Jobs nur aufgrund der fehlenden Gewaltentrennung von "ihrer
Partei" bekommen. Das ist purer Machtmißbrauch und Postenschacher.
Wie kann man das verhindern?
Indem die Regierung (eigentlich Staatsverwaltung)
separat vom Nationalrat (Gesetzgebung) gewählt wird.
z.B. Ausschreibung der Wahl der 12 - 15 Minister.
=> Definition
der Vorkenntnisse samt Praxis der Bewerber.
=> verschiedene
Bewerber zu jedem Ministeramt
=> Wahl + Stichwahl
durch das Volk.
Das Ergebnis lautet mit ganz großer Wahrscheinlichkeit
nicht Klaudia Tanner als Verteidigungsministerin oder Karl Nehammer als
Innenminister oder Gernot Blümel als Finanzminister oder Rudolf Anschober
als Gesundheitsminister.
Traurige Berühmtheit erlangte die Bundesministerin
für Arbeit, Familie und Jugend, Christine Aschbacher, die wegen ihrer
abgeschriebenen und stümperhaften Diplomarbeit im Jänner 2021
zurücktrat.
Sebastian Kurz könnte - aufgrund der Gewaltentrennung
- auch nicht Bundeskanzler werden, wenn er doch in den Nationalrat gewählt
wurde. Für Minister gilt das Gleiche.)
Maßnahmen an den Gerichtshöfen:
1.6.14. Keine Parteipolitik an Gerichtshöfen:
Parteipolitik muss aus den unabhängigen Gerichten draußen
gehalten werden.
(Das funktioniert nicht, wenn die Parteien die
Richter - auf welche Weise auch immer - nominieren und ernennen.)
D.h. auch hier braucht es eigenständige Wahlen im Sinne der Gewaltentrennung.
Durch Wahlen entsteht die Diskussion, wer denn der bessere Kandidat sei.
Schon alleine das würde viel zum Guten bewirken.
1.6.15. Höchstrichter sollen vorher Richter gewesen sein:
Die Kandidaten für die Höchstgerichte sollen Richter sein
oder zumindest in ihrem Leben einmal Richter gewesen sein. (Das ist derzeit
leider bei den 14 Höchstrichtern nicht der Fall!) Die Kandidaten bewerben
sich und stellen sich der Öffentlichkeit vor. Das Volk entscheidet.
(Derzeitige Ausgangslage:
Das Volk kann schwer schlechter entscheiden, als das, was wir bisher in
Österreich erlebt haben.
z.B. der VfGH entschied, dass die Briefwahl verfassungskonform
sei (entgegen dem geheimen und persönlichen Wahlrecht, das in der
Bundesverfassung verankert ist)
z.B. der VfGH entschied sich für ein drittes
Geschlecht / intersexuelle Personen
z.B. der VfGH und die Homoehe => https://presse.dsp.at/einrichtungen/kommunikation/artikel/2018/homoehe-ex-hoechstrichter-kritisiert-verfassungsgerichtshof
z.B. der VfGH und die Aufnahme von Asylwerbern.)
1.6.16. Für starke Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung,
z.B. durch eine (partei-)unabhängige Staatsanwaltschaft + (partei-)unabhängige
Gerichte.
1.6.17. Die Dienstdauer der Verfassungsrichter beschränken:
Die Verfassungsrichter sollen maximal auf 10 Jahre bestellt werden.
Maßnahmen im Rechnungshof:
1.6.18. Die Besetzung des Präsidenten des Kontrollorgans "Rechnungshof"
muss ein Oppositionsrecht werden.
(Derzeitige Ausgangslage:
Derzeit ist die Rechnungshofspräsidentin mit Fr. Dr. Margit Kraker
ebenfalls von der regierenden ÖVP besetzt. D.h. die ÖVP-Rechungshofspräsidentin
prüft derzeit die unter Korruptionsverdacht stehende ÖVP. Was
für ein Ergebnis will man sich da erwarten?)
Aber auch bei den untergeordneten Postenbesetzungen
sollte es mehr Objektivität und Transparenz geben. (siehe =>Gerichtsprozess
vom 9.6.2021 wegen Postenbesetzung im Rechnungshof)
1.7.2. Die Unversehrtheit des Menschen muß wieder gewahrt werden.
Daher sind (angeblich gesundheitlich notwendigen) Zwangsmaßnahmen
an Menschen unzulässig.
1.7.3. Handlungen des Staates sollen wieder auf der Bundesverfassung
und auf Gesetzen beruhen.
Alles andere ist Willkürherrschaft bzw. Diktatur.
1.7.4. Der Gesetzgeber soll wieder das österreichische Parlament
sein.
(aber nicht der Gesundheitsminister oder der Innenminister oder der
Bundeskanzler oder die Wirtschaftskammer oder Arbeiterkammer und auch nicht
die EU und die WHO).
1.7.5. Der österreichische Gerichtsbarkeit soll wieder (partei-)unabhängig
werden.
D.h., die Richter sollen nach den bestehenden Gesetzen entscheiden,
aber nicht nach politischen Vorgaben. Die Richter sollen aufgrund ihrer
juristischen Leistung und ihren sozialen Fähigkeiten ihr Richteramt
erhalten, aber nicht aufgrund ihres Parteibuches oder ihrer Parteinähe.
(Derzeit werden die
14 Verfassungsrichter politisch von den Parlamentsparteien besetzt. Somit
ist maximale politische Abhängigkeit garantiert.)
1.7.6. Transparente Gerichtsentscheidungen erhöhen das Vertrauen
der Bürger in die Justiz:
Die Justiz ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie.
Tatsächlich verliert die Justiz aber das Vertrauen der Bürger
immer mehr.
Dieser Vertrauensverlust kann mit intransparenten Gerichtsentscheidungen
begründet werden, z.B. bei Nichtwiedergabe von Beschwerdevorbringen
vermutlich insbesondere zwecks Verschleierung. Das Volk kann so den rechtserheblichen
Sachverhalt nicht erkennen und nicht mehr überprüfen, ob sich
die Höchstrichter an die Gesetze gehalten haben. Das wäre aber
in einer Demokratie sehr wichtig.
Weiters sollten Ton- und/oder Videoaufnahmen von
Kläger, Beklagten und unbeteiligten Dritten bei Gericht zugelassen
werden. Diese sollten als Beweismaterial für die Betroffenen in nachfolgenden
Gerichtsverhandlungen herangezogen werden dürfen. Insgesamt würde
sich dadurch die Transparenz von Gerichtsverhandlungen erhöhen. Manipulative
und willkürliche Gerichts- verhandlungen durch Richter könnten
so durch die Betroffenen und Verurteilten aufgedeckt werden. (Das wollen
die Richter klarerweise nicht).
Protokolle von Gerichtsverhandlungen sollten
den Beteiligten vor dem Urteil zugestellt werden (und nicht erst auf Verlangen
nachträglich nach dem Urteil, wie z.B. beim Landesverwaltungsgericht
in NÖ). Falls es zu einem Einspruch gegen ein vom Richter unvollständig
oder manipulativ verfaßtes Protokoll einer Gerichtsverhandlung kommt,
so müßte auch das Gerichtsurteil nachträglich korrigiert
werden.
1.7.7. Die Polizei soll auf Seiten des Volkes und der Bundesverfassung und im Zweifelsfall auf Seiten der Bürger stehen, statt auf der Seite des Innenministers, wenn dieser offensichtlich verfassungswidrig handelt und entscheidet. Ein Diensteid der Polizisten gilt dem Staat Österreich, nicht dem Innenminister!
1.7.8. Die Polizei soll Kundgebung & Demonstrationen und deren Teilnehmer beschützen, (und diese nicht drangsalieren, so wie das 2021 der Fall war).
1.7.9. Die Polizei soll de-eskalierend auf die Leute einwirken (und nicht eskalierend).
1.7.10. Die Polizei soll wieder "Freund und Helfer" der (normalen) Menschen werden.
1.7.11. Das Betreten von Wohnungen und Häusern im Privateigentum soll für die Polizei nur mit richterlichem Beschluß erlaubt sein.
1.7.12. Der Bundes-Verfassungsschutz soll gegen offensichtlich
verfassungswidrige Gesetze beim Verfassungsgerichtshof Verfassungs- beschwerden
einbringen können und nicht warten müssen, bis Leute aus dem
Volk eine solche einbringen. Es sollte nicht so sein, dass das Volk bislang
über
28 Bundesverordnungen (COVID-Maßnahmenverordnungen) wegen Verfassungs-
widrigkeit erfolgreich bekämpft hat und der Verfassungsschutz immer
noch untätig ist!!!
_______________________________________________
Eckdaten des Volksbegehrens:
Beginn der Einleitungsphase und vom BMI registriert per 1.4.2021;
Eintragungswoche: 17. - 24. April 2023
Endstand: 131.619
Unterstützungserklärungen per 24.4.2023 um 20:00 Uhr; d.h. es
wird eine Behandlung des Volksbegehrens im Parlament geben.
Parlamentarische Behandlung: 22.1.2024;
siehe
=> Parteien
Kontakt:
E-mail: info@volksbegehren-oesterreich.at
_______________________________________________
Literatur und mehr Infos zum Thema "ECHTE-Demokratie":
* Fassade
"Demokratie" von Frank Karsten / Karel Beckmann:
"... Demokratie ist unbedingt notwendig. Nur ist das, was heute
so genannt wird, keine wahre Demokratie. Es wird das Wort eines positiven
Begriffes benutzt, hinter dessen Fassade sich etwas ganz anderes abspielt.
Und durch die permanente phrasenhafte Preisung des Wortes wird das Bewusstsein
der Menschen eingelullt, so dass sie schließlich glauben, was ihnen
vorgegaukelt wird. ... Es kommt alles darauf an, die jetzige „demokratische“
Diktatur endlich im Sinne des sich selbst bestimmenden freien Menschen
zu verändern, wenn sich die Katastrophen nicht fortsetzen sollen."
* Die
Fake-Demokratie von Ulrich Teusch
Die als Demokratie getarnte Elitenherrschaft kollabiert.
"... Anders als im klassischen Totalitarismus (Nationalsozialismus
und Stalinismus) bleibt das Institutionengefüge im „umgekehrten Totalitarismus“
scheinbar intakt. Niemand stellt die Verfassung infrage, regelmäßig
finden Wahlen statt, die Medien sind frei, die Rechtsprechung unabhängig.
Aber jede dieser Institutionen, jedes dieser Verfahren ist ausgehöhlt,
bis zur Unkenntlichkeit verändert — nur die Fassaden bleiben stehen.
Die tatsächliche Macht liegt beim „corporate state“, und sie wird
ständig weiter nach oben verlagert. Die Bevölkerung verharrt
in Unsicherheit, wird in Resignation und Apathie, in Passivität und
Entpolitisierung getrieben. ... Der Bruch steht dann zu erwarten, wenn
die Alltagsrealität der Menschen und die von der Propaganda geschaffene
fiktive Welt immer weiter auseinanderklaffen. ... Wenn Propaganda ohne
weiteres als Propaganda zu durchschauen ist, verpufft ihre Wirkung. Das
Publikum wendet sich gelangweilt oder angewidert ab. ... Gegen Ende seines
93 Jahre währenden Lebens hat Sheldon Wolin eine Mahnung ausgesprochen,
die man als sein Vermächtnis begreifen kann: Sollte der „umgekehrte
Totalitarismus“ irgendwann an Grenzen stoßen, sollte die Bevölkerung
ungehalten, widerspenstig und ungehorsam werden, sollte die Systemfrage
auf die Tagesordnung kommen, dann werden die Masken der Eliten fallen.
Sie werden in ihrem Abwehrkampf zu genau jenen Mitteln greifen, die wir
aus dem klassischen Totalitarismus kennen: Gewalt und Repression. ..."
* Was
ist „echte“ Demokratie? (Demokratiegruppe Klagenfurt)
"... Viele Menschen wenden sich gegen die Parteipolitiker und Beruf-Lobbyisten,
die ihre Lösungen einseitig vorgeben wollen. Echte Demokratie lehnt
Parteipolitik im herkömmlichen Sinn ab. Politiker/innen dürfen
mitmachen, wenn sie sich an die gleichen Regeln halten, die für alle
gelten. Parteipolitik im herkömmlichen Sinn ist jedoch nicht erwünscht.
... Echte Demokratie bedeutet nicht Führerdemokratie. Ansich ist es
natürlich absurd, dass die Herrschaft eines Führers Demokratie
sein soll. Leider gibt es aber noch immer eine bedeutende Anzahl von Menschen,
denen es Lust bereitet sich täuschen zu lassen. ... Die echte Demokratie
kann dennoch losgehen. Denn die große Mehrheit der Bevölkerung
teilt bereits jetzt viele gemeinsame Überzeugungen und besitzt die
Mittel diese durchzusetzen. Ein sofortiger friedlicher Aufstand, der den
Regierenden zeigt wer die Macht hat, ist möglich und notwendig."
* siehe auch den Vortrag zum Thema Demokratie von Mag. Robert Marschall.
* "Wahlen
alleine machen noch keine Demokratie"
Zitat-Quelle: Barack Obama im Jahr 2009 bei seiner Ansprache in Ägypten.
"... Wenn man Wahlen allein als Mittel zur Herrschaftsübertragung
betrachte, ..., und die Regierung dann, einmal an der Macht, tun und lassen
könne was sie wolle, würde man den Kern der Demokratie verfehlen.
... Eine solche abgespeckte Version von Demokratie, die nur darauf schaut,
dass die Machthaber gewählt werden, droht schnell in ihr Gegenteil
umzukippen: in die Tyrannei. ...
(Erg.: Wahlen) Sie scheinen uns das sichtbarste Merkmal der demokratischen
Regierungsform zu sein. Es täte uns gut, uns ab und zu daran zu erinnern,
dass Wahlen zwar wichtig, aber allein nicht ausreichend sind. ..."
Qu.: Demokratiegeschichten.de
* Internationales Institut für Demokratie und Wahlhilfe:
=> IDEA: Die Gründungskonferenz
von International IDEA fand vom 27. bis 28. Februar 1995 statt und umfasste
14 Gründungsstaaten. Österreich ist nicht dabei.
(deutsche Kurzversion auf => https://gaz.wiki/wiki/de/International_Institute_for_Democracy_and_Electoral_Assistance)
* Laut Demokratieindex 2020 der Zeitschrift The Economist liegt Österreich auf Platz 18 (hinter Uruquay und Chile). Es besteht also deutliches Verbesserungspotential. In Sinne der Orientierung am besten Beispiel ("best practice"), sollte sich Österreich - in Sachen Demokratie - somit an Norwegen orientieren.
* Die aktuelle österreichische Bundesverfassung
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Postings:
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