Volksbegehren "Parteienförderungen abschaffen":
Wir fordern die Abschaffung der Parteienförderungen mit Steuerzahlergeld.
Die
Ersparnis für die österr. Steuerzahler wären in Summe ca.
65 Millionen € pro Jahr (2021)
= 30,9 Millionen € Parlamentsparteienförderung
+ 23,8 Millionen € Klubförderung
+ 10,5 Millionen € Parteiakademieförderung.
Die Parteien sollen sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge
und Spenden finanzieren. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die dafür
notwendigen Gesetze beschließen.
Begründung:
Die Parteienfinanzierung wurde nie vom Volk beschlossen.
Die Parlamentsparteien haben sich diese selbst genehmigt. Die Parteien
waren dabei zu sich selbst äußerst großzügig, zu
Lasten der wehrlosen Steuerzahler.
Im Jahr 2022 zahlten sich die fünf Nationalratsparteien
sowie ihre Klubs und Parteiakademien 66,6 Millionen Euro auf Bundesebene
aus, somit um 1,4 Millionen Euro mehr als 2021.
Bezieht man die Landesparteienförderungen mit ein, dann werden
die Summen noch viel höher:
Auf Bundes- und Landesebene gab es im Jahr 2022 insgesamt 224 Millionen
Euro an Parteienförderung für alle Parteien, die in Parlament
oder in Landtagen vertreten sind.
Diese setzte sich wie folgt zusammen:
+ 157,0 Millionen Euro direkte Parteienförderung
+ 52,0 Millionen Euro für die jeweiligen Parlaments-
und Landtagsklubs,
+ 14,5 Millionen Euro für die politische Bildungsarbeit
der Parteien.
Auf die Parteien entfallen in Summe jährlich:
* ÖVP: ca 78,0 Millionen Euro,
* SPÖ: ca.59,8 Millionen Euro,
* FPÖ: ca. 34,7 Millionen Euro,
* Grüne: ca. 28,3 Millionen Euro,
* NEOS: ca. 15,9 Millionen Euro,
* KPÖ: ca. 1,5 Millionen Euro in der Steiermark,
* MFG: ca. 1,2 Millionen Euro in Oberösterreich,
* Team Kärnten: ca. 1,1 Millionen Euro in Kärnten.
Die restlichen ca. 1300 Parteien in Österreich bekommen nichts vom Steuerzahlergeld. Das ist extrem unfair. Das haben sich die Parlamentsparteien in ihrer Selbstherrlichkeit aber so ausgedacht.
Was könnte man mit 224 Millionen € Steuergeld besser machen?
1) Die beste Lösung wäre es, die Steuerzahlungen der Bürger
zu reduzieren,
z.B. die CO2-Steuer
abschaffen.
2) Man könnte die frei werdenden Steuergelder für Kindergärten
oder Pensionistenheime investieren.
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Eckdaten des Volksbegehrens:
Beginn der Einleitungsphase und vom BMI registriert per 1.6.2022;
Registrierungsnummer: 034/2022
Laufzeit:
* Einleitungsphase: 1.6.2022 bis 21.12.2023;
* Eintragungswoche: 11. - 18.3.2024.
Eintragungsorte für Unterstützungswillige:
* auf Papier in jedem Gemeindeamt,
Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt
zu den jeweiligen Öffnungszeiten.
* (die Handysignatur
wurde am 4.12.2023 vom ÖVP-Staatssekretär abgedreht.
Das Nachfolge-Programm
"ID-Austria" ist aus unserer Sicht
NICHT empfehlenswert.
Gehen Sie lieber auf´s Amt.)
Ergebnis: 71.678 Unterschriften =>
gescheitert, d.h. dieses Thema kommt nicht ins Parlament.
Kontakt:
E-mail: info@volksbegehren-oesterreich.at
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Medienberichte zum Thema "Parteienförderungen":
* Soll man den Parteienstaat mit Parteiförderungen fördern?
Demokratie oder "Parteienstaat"?
"Ein „Parteienstaat“ ist ein Staat, in dem die durch imperatives
Mandat an ihre Parteien gebundenen Abgeordneten („Fraktionsdisziplin“)
im Parlament die bereits in Ausschüssen oder Parteikonferenzen getroffenen
Entscheidungen ratifizieren. ... Der Parteienstaat wird zum vollständigen
Parteienstaat, wenn sich alle Staatsgewalten – Legislative, Exekutive und
Judikative – ausschließlich in den Händen formierter gesellschaftlicher
Kräfte wie der politischen Parteien befinden. Diese Art eines Gesellschaftssystems
wird auch „Parteienherrschaft“ genannt. ..."
Qu.: wikipedia
über den Parteienstaat
Anm.: Insoferne ist auch Österreich ein Parteienstaat, aber keine
Demokratie"!
"Lars Hünich, der aktuell nach Wikipedia auch ergänzend
gesagt habe: „Wir brauchen keine Parteien, die von dem Staat bezahlt werden,
den sie eigentlich kontrollieren und lenken sollen“. ... Er wolle
„diesen Parteienstaat“ abschaffen. Der Begriff umschreibe nämlich,
dass „Parteien sich die Institutionen, die Behörden, die Ministerien,
die Zivilgesellschaft quasi unter sich aufteilen.“ ... Philosoph
Karl Jaspers (Erg.: unterzog) die Strukturen und die Politik des westdeutschen
Staates einer gründlichen Analyse, die er in seinem aufrüttelnden
Buch „Wohin treibt die Bundesrepublik?“ veröffentlichte. Es hielt
der noch jungen deutschen Republik vor, es bestehe in Wahrheit keine Demokratie,
sondern eine Parteienoligarchie, also eine Herrschaft weniger, die so in
eine Diktatur übergehen werde."
Qu.: fassadenkratzer
vom 11.3.2024
Anm.: Das trifft (leider) auch auf Österreich zu.
"... Von daher liegt die Gesetzgebung de facto nicht beim Parlament,
sondern bei der Mehrheits-Partei oder Koalitionsrunde, wo die Gesetzesvorhaben
beschlossen werden. Das Parlament stellt nur noch formal das Forum dar,
auf dem der Gesetzgebungsprozess als leeres Theaterstück für
das Volk abläuft. Da zudem Parlamentsmehrheit und Regierung von derselben
Partei gestellt werden, ist die Gewaltenteilung von Legislative und Exekutive
praktisch aufgehoben. ..."
Qu.: fassadenkratzer
vom 11.3.2024
Resümee: Besonders dreist agiert der "Parteienstaat" dann, wenn
er auch noch selbst die Subventionen des Staates an die Parteien festlegt,
so wie das aktuell in Österreich der Fall ist.
* "Parteienförderung 2023 deutlich gestiegen.
"Die Ausgaben von Bund und Ländern für die Parteienförderung
sind 2023 stark gestiegen. In Summe haben Parteien, Parlamentsklubs und
politische Akademien 237,4 Mio. Euro erhalten, wie Recherchen der
APA ergaben. Das ist ein Anstieg um 6,9 Prozent gegenüber 2022
und
entspricht 26 Euro pro Einwohner bzw. Einwohnerin. ..."
Qu. ORF.at vom 28.12.2023
(D.h. die Parlamentsparteien arteien wollen nicht sparen und haben
sich selbst eine großzügige Auffettung der Parteienförderung
- genaugenommen der "Parlamentsparteien-Förderung" und "Landtagsparteien-Förderung"
- genehmigt.
* Parteienförderungen im Bundesland Salzburg 2023:
"... Nach Angaben der Landesregierung hatten die Salzburger Parteien
im Vorjahr Anspruch auf insgesamt 5,2 Mio. Euro Parteienförderung
und 2,3 Mio. Euro Klubförderung. Während die Klubförderung
jährlich erhöht wird, war die Parteienförderung bis zur
Wahl eingefroren. Mit der ersten Sitzung des neuen Landtags werden die
Förderbeträge allerdings wieder um 7,7 Prozent angehoben.
..."
Qu. ORF.at vom 25.4.2023
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